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Einlass
Einlass
Festivalbändchen
Für den Zugang zum Festival- und Veranstaltungsgelände benötigst Du ein Festivalbändchen. Dein Bändchen wird dir bei der Einlasskontrolle gegen Vorlage deines gültigen Festival- oder Tagespasses an deinem Handgelenk befestigt.
Sicherheitskontrollen
Mit deinem Festivalbändchen kannst du das Gelände innerhalb der Veranstaltungszeiten nach Belieben besuchen und verlassen. Bei jedem Betreten ist ein Sicherheitscheck erforderlich. Bitte sei dir bewusst, dass diese Checks auch zu deinem eigenen Schutz durchgeführt werden.
Damit du schnellstmöglich auf das Veranstaltungsgelände gelangst, beachte bitte:- Glasflaschen und Gläser jeglicher Art sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
- Taschen und Rucksäcke aller Art größer als DIN A4 können nicht auf das Veranstaltungsgelände genommen werden.
- Turnbeutel/Gymbags/Jutebeutel bis DIN A4 können mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden, wenn diese mindestens einseitig transparent sind.
- Gürteltaschen und Hüfttaschen dürfen mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden.
Was darf mit auf das Veranstaltungsgelände?
An den Zugängen finden Sicherheitskontrollen statt. Bitte sei dir bewusst, dass diese Checks auch zu deinem eigenen Schutz durchgeführt werden.
+ Bring it!
- flüssige Hygiene- und Gesundheitsartikel bis 100 ml (max. 2 Stückpro Person) in geeigneten Plastikgefäßen
- leere, faltbare Trinkflaschen/Tetra-Paks/Trinkschläuche bis 1 Liter
- offene Mehrweg-Trinkbecher aus Kunststoff/Pappe bis 0,5 Liter
- ein Lunchpaket pro Person für den eigenen Verzehr
- Regenschirme, Regenponcho
- Leave it!
- gefüllte Tetra-Paks/Trinkflaschen
- Glasflaschen/Glasbehälter jeglicher Art
- Dosen, Kanister, Trinkrucksäcke und Plastikflaschen
- Laserpointer
- externe Autobatterien
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
- Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
- Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (z. B. Bengalische Feuer)
- Stühle, Sitzmöbel & Sitzgelegenheiten (z. B. Styroporwürfel)
- Aufzeichnungsgeräte: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment
- Tiere aller Art
- sperrige Gegenstände wie Fahnenstangen, Selfie Sticks, große Regenschirme, sonstiges Campingequipment, Motorradhelme
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Bezahlungsmethoden
Bezahlungsmethoden
Bargeld & bargeldloses Bezahlen:
Auf dem Konzertgelände kann an unzähligen Bars und Getränkeständen sowie an den Merchandise-Ständen mit Bargeld und vorzugsweise auch bargeldlos bezahlt werden. Es werden dafür alle gängigen mobilen Zahlungsarten (wie beispielsweise Girocard, Mastercard, Visa-Card) inkl. Apple Pay und Google Pay akzeptiert – ausgeschlossen: American Express wird nicht akzeptiert.
EC-Automaten
EC-Automaten befinden sich auf dem Campingplatz am Info Point. Auch auf dem Konzertgelände befinden sich EC-Automaten unweit des Merchandise Stands. Die genauen Standorte findet ihr in unseren Geländeplänen sowie in der App.
Für nationale Abbuchungen wird eine ortsübliche Gebühr von EUR 5,99 pro Abhebung erhoben. Die Gebühren für internationale Abbuchungen können variieren. -
U18
Infos für Eltern und Kinder
Kinder unter sechs Jahren
Babys und Kleinkindern, d.h. Kindern unter sechs Jahren, gewähren wir grundsätzlich keinen Einlass zum Festival.Kinder (sechs bis 14 Jahre) und Jugendliche (14 bis 18 Jahre)
Ein Musikfestival stellt für Kinder – d.h. Personen unter 14 Jahren – eine erhebliche Belastung (Lautstärke, Menschenmengen, etc.) dar. Wir empfehlen daher, Kinder nicht auf das Festival mitzunehmen.Die Teilnahme von Kindern (über sechs Jahren) und Jugendlichen (d.h. Personen zwischen 14 und 18 Jahren) am Festival wird von den personensorgeberechtigten Personen bestimmt. In der Regel sind das die Eltern. Die personensorgeberechtigten Personen haben die Pflicht und das Recht, für die minderjährige Person zu sorgen. Letztlich treffen die personensorgeberechtigten Personen die Entscheidung über die Anreise und den Aufenthalt auf dem Festival.
Minderjährige, die mindestens sechs Jahre alt sind (s.o.), dürfen sich entweder in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R.: Elternteil) oder in Begleitung einer sog. erziehungsbeauftragten Person und mit einer schriftlichen Erlaubnis der personensorgeberechtigten Person (sog. „Feierzettel“) sowie einer Ausweiskopie der personensorgeberechtigten Person auf dem Festival aufhalten. Die minderjährige Person muss die schriftliche Erlaubnis und die Ausweiskopie stets bei sich führen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen sowie den Konsum von Cannabis. Bei einer Jugendschutzkontrolle werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche unverzüglich nach Hause geschickt.
Cannabiskonsum
Wenn ihr Kinder oder Jugendliche mit auf das Festivalgelände nehmt, achtet bitte darauf, dass in unmittelbarer Gegenwart der minderjährigen Personen kein Cannabis konsumiert wird. Ggf. müsst ihr konsumierende Personen in eurer Nähe darauf hinweisen, dass sich jemand Minderjähriges in ihrer unmittelbaren Gegenwart aufhält.