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  • Einlass

    Einlass

    Festivalbändchen
    Für den Zugang zum Festival- und Veranstaltungsgelände benötigst Du ein Festivalbändchen. Dein Bändchen wird dir bei der Einlasskontrolle gegen Vorlage deines gültigen Festival- oder Tagespasses an deinem Handgelenk befestigt.

    Sicherheitskontrollen
    Mit deinem Festivalbändchen kannst du das Gelände innerhalb der Veranstaltungszeiten nach Belieben besuchen und verlassen. Bei jedem Betreten ist ein Sicherheitscheck erforderlich. Bitte sei dir bewusst, dass diese Checks auch zu deinem eigenen Schutz durchgeführt werden.

    Damit du schnellstmöglich auf das Veranstaltungsgelände gelangst, beachte bitte:

    • Glasflaschen und Gläser jeglicher Art sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
    • Taschen und Rucksäcke aller Art größer als DIN A4 können nicht auf das Veranstaltungsgelände genommen werden.
    • Turnbeutel/Gymbags/Jutebeutel bis DIN A4 können mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden, wenn diese mindestens einseitig transparent sind.
    • Gürteltaschen und Hüfttaschen dürfen mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden.


    Was darf mit auf das Veranstaltungsgelände?
    An den Zugängen finden Sicherheitskontrollen statt. Bitte sei dir bewusst, dass diese Checks auch zu deinem eigenen Schutz durchgeführt werden.
     

      + Bring it!

    • flüssige Hygiene- und Gesundheitsartikel bis 100 ml (max. 2 Stückpro Person) in geeigneten Plastikgefäßen
    • leere, faltbare Trinkflaschen/Tetra-Paks/Trinkschläuche bis 1 Liter
    • offene Mehrweg-Trinkbecher aus Kunststoff/Pappe bis 0,5 Liter
    • ein Lunchpaket pro Person für den eigenen Verzehr
    • Regenschirme, Regenponcho
       

      - Leave it!

    • gefüllte Tetra-Paks/Trinkflaschen
    • Glasflaschen/Glasbehälter jeglicher Art
    • Dosen, Kanister, Trinkrucksäcke und Plastikflaschen
    • Laserpointer
    • externe Autobatterien
    • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
    • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
    • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (z. B. Bengalische Feuer)
    • Stühle, Sitzmöbel & Sitzgelegenheiten (z. B. Styroporwürfel)
    • Aufzeichnungsgeräte: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment
    • Tiere aller Art
    • sperrige Gegenstände wie Fahnenstangen, Selfie Sticks, große Regenschirme, sonstiges Campingequipment, Motorradhelme
  • U18

    Infos für Eltern und Kinder

     

    Kinder unter sechs Jahren


    Babys und Kleinkindern, d.h. Kindern unter sechs Jahren, gewähren wir grundsätzlich keinen Einlass zum Festival.

     

    Kinder (sechs bis 14 Jahre) und Jugendliche (14 bis 18 Jahre)


    Ein Musikfestival stellt für Kinder – d.h. Personen unter 14 Jahren – eine erhebliche Belastung (Lautstärke, Menschenmengen, etc.) dar. Wir empfehlen daher, Kinder nicht auf das Festival mitzunehmen.

    Die Teilnahme von Kindern (über sechs Jahren) und Jugendlichen (d.h. Personen zwischen 14 und 18 Jahren) am Festival wird von den personensorgeberechtigten Personen bestimmt. In der Regel sind das die Eltern. Die personensorgeberechtigten Personen haben die Pflicht und das Recht, für die minderjährige Person zu sorgen. Letztlich treffen die personensorgeberechtigten Personen die Entscheidung über die Anreise und den Aufenthalt auf dem Festival.

    Minderjährige, die mindestens sechs Jahre alt sind (s.o.), dürfen sich entweder in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R.: Elternteil) oder in Begleitung einer sog. erziehungsbeauftragten Person und mit einer schriftlichen Erlaubnis der personensorgeberechtigten Person (sog. „Feierzettel“) sowie einer Ausweiskopie der personensorgeberechtigten Person auf dem Festival aufhalten. Die minderjährige Person muss die schriftliche Erlaubnis und die Ausweiskopie stets bei sich führen.

    Im Übrigen gelten die gesetzlichen Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche unverzüglich nach Hause geschickt.

  • Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Veranstaltungsgelände:

    Donnerstag:   geschlossen
    Freitag:            15:30 - 02:00 Uhr
    Samstag:        12:30 - 02:00 Uhr
    Sonntag:         12:30 - 00:30 Uhr
    Montag:          geschlossen


    Öffnungszeiten Veranstaltungsgelände Strand:

    Donnerstag:   14:00 - 04:30 Uhr
    Freitag:            08:00 - 05:30 Uhr
    Samstag:        08:00 - 05:30 Uhr
    Sonntag:         08:00 - 03:30 Uhr
    Montag:          geschlossen