General Terms and Conditions (internet)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH („FKP Scorpio“, „wir“, „uns“) regeln den Erwerb von Tickets von FKP Scorpio für das von FKP Scorpio veranstalten Open-Air Festival Highfield Festival, als auch die Bedingungen für den Besuch des Festivals, egal ob die Tickets direkt von uns oder über eine von Drittplattform erworben wurden.
Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets für ein Festival wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.
Zur Bezeichnung von Kundinnen und Kunden, Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie anderen Personen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form („Kundin“, „Veranstalterin“, „Verbraucherin“, etc.) oder die Pluralform („Gäste“, etc.) verwendet. Diese Bezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts bzw. die Singularform.
Übersicht
Teil A Allgemeine Bestimmungen / Ticketerwerb / Dazugehörige Beförderungsleistungen
Teil B Besondere Bedingungen für den Erwerb von Zusatzprodukten
Teil C Durchführung und Besuch von FKP Scorpio-Veranstaltungen
Teil D Allgemeine Geschäftsbedingungen für den bargeldlosen Erwerb von Waren und Dienstleistungen innerhalb des Veranstaltungsortes
Teil A Allgemeine Bestimmungen / Ticketerwerb / Dazugehörige Beförderungsleistungen
1. Geltungsbereich, Leistungsumfang
1.1 Für sämtliche Verträge und erteilte Aufträge über den Erwerb von Festivaltickets (auch „Festival-Pass“) und Tickets für Festivalzusatzleistungen (übergreifend „Tickets“) gelten im Verhältnis zu FKP Scorpio ausschließlich die nachfolgenden AGB.
Sofern mit Tickets für Festivals das Recht erworben wird, Beförderungsleistungen Dritter (z.B. Verkehrsverbünde) zu nutzen, gelten für diese Beförderungsleistungen die Geschäftsbedingungen dieser Dritten. Wir bitten Kundinnen, sich bezüglich der Beförderungsleistungen mit den Geschäftsbedingungen der Dritten vertraut zu machen. Etwaige Ansprüche bezüglich der Beförderungsleistungen sind gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.
1.2 Ein Festivalticket berechtigt allein zum Betreten des Konzertgeländes („Infield“) während des Veranstaltungszeitraums, nicht jedoch zum Betreten und zur Nutzung der Festival-Campingplätze und -infrastruktur. Es können außerdem Festivalzusatzleistungen erworben werden, wie insb.:
- Zugang und Nutzung der Festival-Campingplätze und Campinginfrastruktur („Camping-Pass“);
- die Berechtigung zur Nutzung von Parkplätzen („Park-Ticket“);
- Zugang und Nutzung besonderer Campingflächen („Camping-Upgrade“);
- Bier-Vorbestellungen;
- VIP-Produkte (Zugang zur Gold-Platinum-Lounge)
Für diese Festivalzusatzleistungen gelten ggf. besondere Bestimmungen.
2. Vertragsabschluss, Stornierung
2.1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von der Kundin aus, indem sie auf das Feld „Jetzt kaufen“ klickt („Bestellung“). Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt erst und ausschließlich dadurch zustande, dass wir der Kundin die Transaktionsnummer per E-Mail zusenden („bestätigte Bestellung“).
2.2. Wir sind berechtigt, eine bestätigte Bestellung zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn die Kundin gegen die unter Ziff. 3 und/oder 4 genannten Bedingungen verstößt oder diese zu umgehen versucht. Dasselbe gilt für weitere spezifische Bedingungen, auf die vor der Bestellung hingewiesen wurde (z.B. Verstoß gegen Beschränkung einer Ticketanzahl pro Kundin). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der für die Tickets gezahlten Beträge erfolgen. Auf die Stornierung/den Rücktritt finden §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
2.3. Für die Richtigkeit der im Bestellprozess angegebenen Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Tickets sind verfügbar, solange der Vorrat reicht.
2.4. Wenn als Versandart Postversand ausgewählt wurde, muss die Kundin ihre Sendung nach Erhalt umgehend auf Vollständigkeit prüfen. Reklamationen nehmen wir nur an, wenn sie bis maximal sieben Kalendertage nach Erhalt der Sendung oder, wenn dies früher ist, zehn Kalendertage nach Versand der Sendung bei uns eingehen.
3. Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs von Tickets
3.1. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als zu dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, veräußert werden. Sie dürfen auch nicht zu einem solchen Preis oder in einer Auktion öffentlich zum Verkauf angeboten werden.
3.2. Bei einem Verstoß behalten wir uns vor, das Ticket sowie sämtliche weiteren Tickets, die die Kundin erworben hat, ohne weitere Ankündigung und entschädigungslos zu stornieren (Ziff. 2.2.).
3.3. Wir behalten uns bei einem Verstoß zudem vor, eine nach billigem Ermessen festzusetzende, von der Kundin zu entrichtende und im Streitfall vom zuständigen Gericht auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe festsetzen. Im Regelfall wird die Vertragsstrafe 50% des auf dem zum Verkauf angebotenen/verkauften Ticket angegebenen Preises betragen. Sonstige Ansprüche von FKP Scorpio bleiben unberührt, die Vertragsstrafe ist jedoch auf einen etwaigen korrespondierenden Schadensersatzanspruch anzurechnen.
4. Verbot der Verwendung von Tickets für Gewinnspiele/Verlosungen
4.1. Tickets dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von FKP Scorpio für Gewinnspiele/Verlosungen verwendet werden.
4.2. Bei einem Verstoß behalten wir uns vor, das Ticket sowie sämtliche weiteren Tickets, die die Kundin erworben hat, ohne weitere Ankündigung und entschädigungslos zu stornieren (Ziff. 2.2.).
4.3. Wir behalten uns bei einem Verstoß zudem vor, eine nach billigem Ermessen festzusetzende, von der Kundin zu entrichtende und im Streitfall vom zuständigen Gericht auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe festsetzen. Im Regelfall wird die Vertragsstrafe 100% des auf dem im Gewinnspiel/in der Verlosung angebotenen Ticket angegeben Preises betragen. Im Falle eines dauerhaften Verstoßes wird die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Tag neu verwirkt. Sonstige Ansprüche von FKP Scorpio bleiben unberührt, die Vertragsstrafe ist jedoch auf einen etwaigen korrespondierenden Schadensersatzanspruch anzurechnen.
5. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die Zahlung ist je nach Festival und Bestellmodalität per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), PayPal oder giropay möglich. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im von FKP Scorpio mitgeteilten Preis enthalten. Die Zahlungsabwicklung für VISA und MasterCard erfolgt über die CTS EVENTIM Nederland B.V., Postbus 3096, 2130 KB Hoofddorp, Niederlande.
5.2. Hinweis zur Datenübermittlung bei Kreditkartentransaktionen mit Nutzung von 3D-Secure: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“) und/oder zum Schutz vor betrügerischer Verwendung von Kreditkartendaten kann das sog. 3D-Secure-Verfahren eingesetzt werden. Dabei werden Browserdaten, Kreditkartendaten, Adressdaten (Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse), sowie der Transaktionsbetrag mit Währung über die Kreditkartenorganisationen an das kartenausgebende Institut übermittelt. Diese Daten werden vom kartenausgebenden Institut dazu verwendet, das Betrugsrisiko der Transaktion zu ermitteln; in Abhängigkeit von Betrag und Prüfungsergebnis des Kreditinstituts kann eine zusätzliche Freigabe der Kreditkartentransaktion z.B. via TAN oder App erforderlich sein.
5.3. Es werden Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Festival variieren können. Diese Gebühren werden der Kundin bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt.
6. Kein Widerrufsrecht für Tickets für Festivals
6.1. Ein Widerrufsrecht für Verbraucherinnen besteht nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
6.2. Die Bestellung von Festival-Tickets ist eine auf einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung gerichtete Erklärung, für die ein spezifischer Termin/Zeitraum vorgesehen ist. Dasselbe gilt für die Bestellung von Festivalzusatzleistungen.
7. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf
7.1. FKP Scorpio behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
7.2. Ein Recht zur Aufrechnung und/oder zur Zurückbehaltung steht der Kundin nur zu mit Ansprüchen und/oder Rechten, die rechtskräftig festgestellt oder von FKP Scorpio unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat die Kundin ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit ihr Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7.3. Soweit Forderungen von FKP Scorpio gegenüber der Kundin nicht nur vorübergehend zu mehr als 110% besichert sind, wird FKP Scorpio auf Verlangen der Kundin bis zur vorstehenden Grenze Sicherungsrechte freigeben.
8. Haftungsbeschränkung, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
8.1. Wir, unsere Organe, Mitarbeiterinnen und Erfüllungsgehilfinnen, sowie etwaige Mit-Veranstalterinnen haften in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haften wir, sofern und soweit wir eine Garantie abgegeben hat und diese Garantie verletzen.
8.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die o.g. Personen – sofern nicht bereits eine Haftung gemäß Ziff. 8.1 besteht – nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung die Kundin regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
8.3. Sofern und soweit eine Haftung der o.g. Personen nicht gemäß einer der vorstehenden Ziffern gegeben ist, ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9. Absage bei höherer Gewalt
9.1. Wird ein Festival auf Grund von Höherer Gewalt (wie unten definiert) vor dem Beginn des ersten Konzertes abgesagt oder verschoben, behalten die Tickets ihre Gültigkeit; die Ticketinhaberin ist berechtigt, mit dem Festival-Ticket die nächstfolgende bzw. verschobene Ausgabe des Festivals (die „Folgeveranstaltung“) zu besuchen und die ggf. erworbene Festivalzusatzleistungen bei der Folgeveranstaltung zu nutzen, sofern die gebuchte Leistung auch bei der Folgeveranstaltung angeboten wird. Bei einer Absage findet die Folgeveranstaltung in der Regel im gleichen Zeitraum des Folgejahres statt. FKP Scorpio wird den genauen Termin für die Folgeveranstaltung umgehend, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Absage oder der Verschiebung der Veranstaltung auf der Internetseite des jeweiligen Festivals bekanntgeben; der Termin darf maximal 13 Monate nach dem Ende des abgesagten bzw. verschobenen Festivals liegen, anderenfalls behalten die Tickets nicht ihre Gültigkeit.
9.2. Die Ticketinhaberin kann jedoch die Erstattung des auf dem Ticket abgedruckten Preises verlangen, wenn ihr der Besuch der Folgeveranstaltung unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Ticketinhaberin im Zeitpunkt der Bekanntgabe des genauen Termins für die Folgeveranstaltung für diesen Termin bereits
• eine Urlaubsreise oder Tickets für ein Konzert, Festival, eine Sportveranstaltung oder eine vergleichbare Veranstaltung hatte, oder
• eine nicht verschiebbare Dienstreise verbindlich geplant ist oder die Ticketinhaberin eine andere nicht verschiebbare Verpflichtung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis (etwa Bereitschaftsdienst) hat,
oder
• wenn der Termin der Folgeveranstaltung mit einer Geburtstags-, Hochzeits-, Jubiläumsfeier der Ticketinhaberin selbst oder ihrer nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel) zusammenfällt.
9.3. Ferner liegt eine Unzumutbarkeit vor, wenn bis spätestens drei Monate vor der Folgetermin bei der Ticketinhaberin die folgenden oder vergleichbare persönliche Umstände eintreten, die ihr den Besuch der Folgeveranstaltung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unzumutbar machen werden:
• Krankheit oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung, die den Besuch der Folgeveranstaltung ausschließt oder unzumutbar macht,
• Operation, Kur- oder Klinikaufenthalt, Rehabilitationsmaßnahme oder eine vergleichbare Maßnahme zur Wiederherstellung oder Förderung der Gesundheit,
• Verpflichtung zur Pflege naher Angehöriger (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel), die den Besuch der Folgeveranstaltung ausschließt oder unzumutbar macht.
Festivalzusatzleistungen können nur mit dem Festival-Ticket gemeinsam erstattet werden.
9.4. Die Ticketinhaberin hat in allen Fällen die Unzumutbarkeit spätestens drei Monate vor dem Beginn der Folgeveranstaltung geltend zu machen, um FKP Scorpio einen anderweitigen Verkauf des Tickets zu ermöglichen. Die Umstände, die zur Unzumutbarkeit führen, sind, soweit möglich und zumutbar, glaubhaft zu machen, z.B. durch Kopien von Reiseunterlagen. Soweit ein (körperliches) Originalticket ausgegeben worden ist, erfolgt eine Erstattung nur gegen Vorlage des Originaltickets.
9.5. Höhere Gewalt liegt vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches von FKP Scorpio liegt. Beispiele hierfür sind
• Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Terrorakte, politische Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie,
• Pandemien (inkl. der Covid-19 Pandemie und Pandemien aufgrund des SARS-CoV-2-Virus oder Mutationen hiervon), Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhende Folgewirkungen,
• nicht von FKP Scorpio zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung des Festivals entgegenstehen und die im Zeitpunkt des Verkaufes des Tickets nicht bereits mit Wirkung für den Veranstaltungstermin bestanden.
• Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein o.g. Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein es nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Festivaltermin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft FKP Scorpio unter Berücksichtigung einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist unverzüglich nach Bekanntwerden des Ereignisses nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketinhaberinnen.
10. Absage / Abbruch / Unterbrechung / Verlegung / sonstige Änderung
10.1. Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Unterbrechung, Verlegung oder Sonstiger Wesentlicher Änderung (s. zur Definition die nachfolgende Ziffer) von Festivals beschränkt sich dem Umfang nach auf die Erstattung des auf dem Ticket aufgedruckten Preises. Persönliche Arrangements, die die Ticketinhaberin bzw. Gäste einschließlich Anreise zum und Unterbringung anlässlich des Festivals getroffen hat (es sei denn, es geht um eine Unterbringung auf Camping- oder Wohnmobilflächen des Festivals), erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr der Kundin; wir erstatten keine hierfür getätigten Aufwendungen. Für die Beschränkung des Erstattungsumfangs nach dieser Ziffer gelten die Einschränkungen nach Ziff. 8 oben entsprechend.
10.2. Eine Sonstige wesentliche Änderung liegt vor, wenn die Änderung das Festival zu einem wesensmäßig anderen Event macht, als eine Erwerberin eines Tickets bei Erwerb des Tickets vernünftigerweise erwarten darf. Eine Änderung der und/oder die ersatzlose Streichung einzelner Künstlerinnen im bzw. aus dem Line-Up eines Musikfestivals stellen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar; das gilt auch für sog. „Headliner“.
10.3. Muss nach dem Beginn des Kartenverkaufs für ein Festival die maximale Besucherinnenzahl im Hinblick auf eine Pandemie, ansteckende Krankheiten oder sonst auf behördliche Anordnung beschränkt werden und übersteigt die zum Zeitpunkt der Beschränkung verkaufte Anzahl an Tickets die dann zulässige Besucherinnenzahl, ist FKP Scorpio berechtigt, Tickets im erforderlichen Umfang zu stornieren. Gleiches gilt für Tickets, die zu dem Besuch besonderer Bereiche (z.B. Backstage-Bereich) berechtigen. FKP Scorpio wird mittels eines angemessenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens bestimmen, welche Tickets storniert oder umgewandelt werden und wie eine ggf. vorzunehmende Neuverteilung von Tickets erfolgt.
10.4. Für stornierte Tickets erhält die Besucherin den auf dem Ticket aufgedruckten Preis erstattet oder, nach Wahl von FKP Scorpio, einen entsprechenden Wertgutschein, wenn Veranstalterinnen aufgrund Gesetzes für diesen Fall zu einer Ausgabe von Gutscheinen berechtigt ist. Weitergehende Ansprüche auf Entschädigung oder Aufwendungsersatz (z.B. in Bezug auf Stornokosten für Anreise oder Hotelbuchungen) bestehen nicht. Es gelten im Übrigen die Einschränkungen nach Ziff. 8 oben entsprechend.
10.5. Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte von FKP Scorpio (wie z.B. aufgrund eines Gesetzes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht) bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.
11. Anwendbares Recht, außergerichtliche Streitbeilegung
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig hiervon können sich Verbraucherinnen mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
11.2. Wir weisen auf Folgendes hin:
• Die Europäische Kommission stellt seit dem 15. Februar 2016 hier eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse von FKP Scorpio lautet: info@fkpscorpio.com
• Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen.
Teil B Besondere Bestimmungen für Festivalzusatzleistungen, wie Camping-Passes, Camping-Upgrades, Park-Tickets und weitere Zusatzleistungen
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den in Teil A genannten Bedingungen für den Abschluss von Verträgen über Festivalzusatzleistungen. Der Erwerb von Festivalzusatzleistungen allein berechtigt nicht zum Betreten des Konzertgeländes („Infield“), das ist nur mit Festival-Ticket möglich.
1. Allgemeine Bestimmungen zu Camping-Passes und der Nutzung von Camping-Plätzen
1.1. Für den Zugang und die Nutzung der Festival-Campingplätze und -Campinginfrastruktur ist der Kauf eines Camping-Passes über den Online-Shop oder vor Ort auf dem Festivalgelände erforderlich. Einige Camping-Upgrades beinhalten schon einen Camping-Pass. Das Camping-Pass berechtigt für die Dauer des Festivals zum Zugang und zur Nutzung der allgemeinen Festival-Campingplätze. Für den Zugang und die Nutzung besonderer Camping-Flächen (z.B. Searassic Park Camping und Trailer Park) müssen hierfür gesonderte Upgrades erworben werden (näher dazu unten).
1.2. Auf den Campingplätzen herrscht im Rahmen der jeweiligen Zugangsberechtigung freie Platzwahl bei der Errichtung des eigenen Camps. Es besteht kein Anspruch darauf, das eigene Camp an einem bestimmten Ort errichten zu können. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
1.3. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB findet keine Anwendung. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung aus Teil A.
2. Camping-Upgrades
Besucherinnen können u.a. das Recht auf Zugang und Nutzung zu bestimmten Camping-Flächen, einen konkreten Stellplatz innerhalb der Wohnmobilfläche (ggf. inkl. eines Stromanschlusses) oder die Unterbringung in einer Zeltunterkunft im speziell ausgewiesenen Campingbereich eines Festivals mit aufgebauten Zeltunterkünften („Resort“) erwerben (sog. „Camping-Upgrades“).
2.1. Allgemeines
2.1.1. Tickets/Plaketten
Der Nachweis über den Erwerb eines Camping-Upgrades („Camping-Upgrade-Ticket“) wird ggf. ausschließlich per Post zugestellt. Ein erneuter Versand eines Camping-Upgrade-Tickets ist nicht möglich.
Camping-Upgrade-Tickets sind nicht übertragbar (insb. ist keine Untervermietung oder anderweitige Nutzungsüberlassung an Dritte) und die mit dem Ticket zugewiesene (Wohnmobilstell-)Fläche nach der Annahme des Mietvertrages durch FKP Scorpio nicht veränderbar.
Wird eine Plakette für ein Kfz, die zur Nutzung einer Wohnmobilfläche berechtigt, zugestellt, muss diese beim Befahren der Fläche fest und gut sichtbar am Kfz angebracht sein, sodass der Ordnungsdienst sie kontrollieren kann. Soweit ein bestimmter Stellplatz angemietet wurde, wird der Ordnungsdienst die Stellfläche laut Nummer auf dem Ticket bzw. der Plakette zuweisen. Die Einfahrt darf verweigert werden, wenn das jeweilige Fahrzeug nach Wohnmobilbedingungen des jeweiligen Festivals nicht für die Wohnmobilfläche zugelassen ist (für Highfield Festival: hier).
FKP Scorpio behält sich vor, die Zufahrtsberechtigung zur Wohnmobilcamping-Fläche per Videokontrolle zu prüfen. In diesem Fall musst Du beim Erwerb des Wohnmobil-Camping-Upgrades Dein Kennzeichen übermitteln. Informationen zur Datenverarbeitung findest Du in der Datenschutzerklärung des Festivals (für Highfield Festival: hier). FKP Scorpio behält sich vor, geeignete Sanktionen für das Parken auf der Wohnmobil-Camping-Fläche ohne entsprechendes Ticket festzulegen oder eine Gebühr nachzuerheben und diese ggf. durch einen Dienstleister durchsetzen zu lassen.
2.1.2. Rücktritt
Die Kundin kann vor dem Beginn des Festivals von dem Kauf eines Camping-Upgrades , zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber FKP Scorpio zu erklären, wobei eindeutig aus der Erklärung hervorgehen muss, ob die Kundin von dem Erwerb des Festival-Tickets und des Camping-Upgrades oder nur von dem Erwerb des Camping-Upgrade zurücktritt. Wir empfehlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Brief oder E-Mail) zu erklären.
Tritt die Kundin gemäß dem vorstehenden Absatz sowohl vom Festival-Tickets als auch dem Camping-Upgrade zurück, verliert FKP Scorpio den Anspruch auf den Preis für Festival-Ticket und Camping-Upgrade . Tritt die Kundin nur vom Camping-Upgrade zurück, verliert FKP Scorpio nur den Anspruch auf den Preis für das Camping-Upgrade.
In beiden Fällen können wir statt des Preises eine angemessene pauschalierte Entschädigung verlangen. Wir pauschalieren die Höhe der angemessenen Entschädigung. Die Pauschalen richten sich nach dem Preis des jeweiligen Tickets abzüglich des Werts der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben. Die Pauschalen berücksichtigen zudem den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Festivalbeginn. Die Herleitung der Höhe der Entschädigung begründen wir auf Verlangen der Kundin. Der Kundin bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass die uns zustehende angemessene Entschädigung wesentlich geringer ist als die von uns geforderte Pauschale.
Tritt die Kundin nur vom Camping-Upgrade zurück, werden die folgenden Anteile des Upgrade-Entgelts von uns als Entschädigungspauschale einbehalten:
• Bei Rücktrittserklärung bis zum 30. Kalendertag vor Festivalbeginn: 20 %,
• vom 29. bis 15. Kalendertag vor Festivalbeginn: 60 %,
• vom 14. bis 3. Kalendertag vor Festivalbeginn: 80 %,
• ab dem 2. Kalendertag vor bis zum Tag des Festivalbeginns: 95 %
Tritt die Kundin sowohl vom Festivalticket als auch vom Camping-Upgrade zurück, behalten wir 100% des Entgelts für das Festivalticket zzgl. Der o.g. Pauschalen für die Camping-Upgrades als Entschädigungspauschale ein.
Das gilt nicht, wenn wir den Rücktritt zu vertreten haben oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Festivals oder die Beförderung von Personen an den Veranstaltungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
2.1.3. Absage durch FKP Scorpio
Wir behalten uns das Recht auf eine Absage/Stornierung von Camping-Upgrades bis 14 Kalendertage vor Beginn des jeweiligen Festivals vor, wenn nicht ausreichend Buchungen für ein Camping-Upgrade eingegangen sein sollten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet und Festival-Tickets behalten ihre Gültigkeit.
2.2. Zusätzlich für Zeltunterkünfte
2.2.1. Kaution
Für die Nutzung der Zeltunterkunft wird eine Kaution in Höhe von € 150,- pro Zeltunterkunft erhoben, die beim Kauf des Zeltunterkunft-Upgrades gezahlt werden muss.
Ansprüche für Mängel, die bei der Rückgabe der Zeltunterkunft festgestellt werden, werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Im Übrigen wird die Kaution so schnell wie möglich nach Beendigung des Festivals auf die von der Kundin zur Zahlung der Kaution genutzte Zahlungsart zurückerstattet.
2.2.2. Check-In
Beim erstmaligen Betreten des Resorts werden das Festival-Ticket und das Zeltunterkunftsticket an der Rezeption entwertet und der Kundin sowie ihren mitreisenden Personen werden Festivalbändchen angelegt. Außerdem wird die gebuchte Zeltunterkunft zugewiesen.
Wir weisen darauf hin, dass Gäste, die eine Zeltunterkunft nutzen, der gesetzlichen Meldepflicht nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz unterliegen. Besondere Meldescheine liegen in den Zeltunterkünften aus und müssen unverzüglich nach Check-In ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben an der Rezeption abzugeben.
2.2.3. Nutzung, Nutzungsdauer, Inventar
Die Zeltunterkunft wird für maximal vier Übernachtungen ab Beginn des Festivals mietweise überlassen. Am Anreisetag kann die Kundin die Fläche frühestens zur offiziellen Öffnung der Campingflächen beziehen, die auf der Internetseite des jeweiligen Festivals und in der Festival-App bekanntgegeben wird. Am Abreisetag ist die Fläche bis spätestens 12:00 Uhr zur Verfügung zu stellen.
Die Zeltunterkunft wird mit Inventar vermietet, welches zu jeder Zeit pfleglich zu behandeln ist. In allen Zeltunterkünften gilt Rauchverbot. Jede Veränderung an der Zeltunterkunft ist untersagt; ebenso ist es untersagt, den Standort der Zeltunterkunft eigenmächtig zu verändern. Zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands notwendige Kosten gehen zu Lasten der Kundin.
Der Zustand der Zeltunterkunft sowie des Inventars sind von der Kundin sofort nach dem Check-In zu prüfen. Rügt die Kundin Mängel der Zeltunterkunft und/oder des Inventars (inkl. fehlendes Inventar) nicht unverzüglich, spätestens aber 30 Minuten nach dem Check-In, gelten Zustand der Zeltunterkunft und des Inventars (inkl. etwaig fehlendes Inventar) als vertragsgemäß anerkannt.
Während der Mietzeit an der Zeltunterkunft oder dem Inventar entstandene Schäden sind durch die Kundin zum Selbstkostenpreis zu ersetzen, es sei denn, weder die Kundin noch die mitreisenden Personen haben die Schäden zu vertreten. Dies gilt auch, wenn der Preis die Höhe der Kaution 6 übersteigt. Erfolgt bei stark verschmutzter Zeltunterkunft vor der Rückgabe keine Reinigung der Zeltunterkunft durch die Kundin, ist die Vermieterin berechtigt, eine angemessene Reinigungspauschale von der Kaution abzuziehen.
2.2.4. Nutzung Stromanschluss
Stromanschlüsse sind aus Sicherheitsgründen auf eine maximale Leistung von 1.000 Watt pro Steckdose beschränkt.
Der Strom wird lokal erzeugt und ist somit anfällig für Störungen und Spannungsschwankungen. FKP Scorpio übernimmt keine Haftung für die Nutzung der Stromquelle und für etwaige Defekte an Geräten, die durch Spannungsschwankungen oder Ausfälle verursacht wurden. FKP Scorpio behält sich zudem das Recht vor, die Stromversorgung bei extremen Wetterlagen, aus wichtigem Grund oder aus Sicherheitsgründen (ggf. zeitweise) einzustellen bzw. zu unterbrechen. Ansprüche der Kundin bestehen in diesem Fall nicht
Die Kundin und ihre mitreisenden Personen sind verpflichtet, den Stromanschluss vor Flüssigkeiten jeglicher Art zu schützen und etwaige Probleme mit dem Stromanschluss sofort dem Ordnungsdienst oder an der Rezeption zu melden.
2.2.5. W-LAN
FKP Scorpio stellt pro Zeltunterkunft eine der Bettenanzahl entsprechende Anzahl von WLAN-Tickets zur Verfügung. Pro WLAN-Ticket kann maximal ein WLAN-fähiges Endgerät auf das Internet zugreifen. FKP Scorpio stellt das WLAN auf der „grünen Wiese“ zur Verfügung und kann nicht zu jeder Zeit ein 100%ig funktionierendes WLAN garantieren. Für eventuelle temporäre Ausfälle des WLAN oder der Internetverbindung übernimmt FKP Scorpio keine Haftung. FKP Scorpio ist berechtigt, den Internetzugang der Kundin oder mitreisender Personen ganz, teilweise oder zeitweise beschränken oder sperren bzw. ausschalten, sowie nach eigenem Ermessen den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Kundin und der mitreisenden Personen. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Wir weisen darauf hin, dass der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr unter Umständen unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Alle zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Zeichenkombinationen) sind nur zum persönlichen Gebrauch der Kundin und ihren mitreisenden Personen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Kundin ist verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten. Die Kundin und mitreisende Personen verpflichten sich zudem:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
• das Internet nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.
2.2.6. Haftung
FKP Scorpio haftet für Verlust oder Beschädigung der von der Kundin und mitreisenden Personen in die Zeltunterkunft eingebrachten Sachen gemäß der gesetzlichen Regelungen der §§ 701 ff. BGB. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung aus Teil A.
2.3. Wohnmobilstellfläche inkl. Stromanschluss
FKP Scorpio stellt nur den Stromanschluss zur Verfügung. Ein Kabel für den Stromanschluss (16 Ampere, 2,5 mm² Kabelquerschnitt, mind. 50 m Länge) muss die Kundin selbst mitbringen. Stromanschlüsse sind aus Sicherheitsgründen auf eine maximale Leistung von 2.000 Watt pro Anschluss beschränkt.
Der Strom wird lokal erzeugt und ist somit anfällig für Störungen und Spannungsschwankungen. FKP Scorpio übernimmt keine Haftung für die Nutzung des Stromanschlusses und für etwaige Defekte an Geräten, die durch Spannungsschwankungen oder Ausfälle verursacht wurden. FKP Scorpio behält sich zudem das Recht vor, die Stromversorgung bei extremen Wetterlagen, aus wichtigem Grund oder aus Sicherheitsgründen (ggf. zeitweise) einzustellen bzw. zu unterbrechen. Ansprüche der Kundin bestehen in diesem Fall nicht.
Die Kundin bestätigt mit dem Erwerb des Tickets für die Stellfläche inkl. Stromanschluss, über ausreichend Kenntnisse zu verfügen, den Stromanschluss sicher und verantwortungsvoll zu nutzen. Sie ist verpflichtet, den Stromanschluss vor Flüssigkeiten jeglicher Art zu schützen und etwaige Probleme mit dem Stromanschluss unverzüglich dem Ordnungsdienst zu melden.
Der Stromanschluss darf nur zur Stromversorgung von Fahrzeugen genutzt werden. Das Anschließen von Mehrfachsteckdosen ist nicht gestattet.
3. Parktickets
3.1. Für die Nutzung ausgewiesener Parkflächen bei Festivals ist ggf. der Kauf eines Park-Tickets über die Website des jeweiligen Festivals oder vor Ort beim Ordnungspersonal erforderlich. Das Park-Ticket berechtigt für die Dauer des Festivals zum Parken des Fahrzeugs auf einer vom Ordnungspersonal näher zugewiesenen Stellfläche. Für die Nutzung der für Tagesgäste ausgewiesenen Parkplätze („Tagesparkplatz“) gilt, dass der Kauf des Park-Ticket nur zum Parken am jeweiligen Festivaltag berechtigt.
3.2. Durch den Kauf eines Park-Ticket wird ein Mietverhältnis über einen Stellplatz für ein Fahrzeug auf den ausgewiesenen Parkflächen geschlossen. Der Stellplatz wird vor Ort vom Ordnungspersonal zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. FKP Scorpio schuldet keine Bewachung des geparkten Fahrzeugs.
3.3. Die Parkflächen sind am Abreisetag (bei Tagesparkplätzen: am Folgetag) bis zu dem für das jeweilige Festival veröffentlichten Zeitpunkt vollständig zu verlassen. Wird das geparkte Fahrzeug nicht rechtzeitig entfernt, ist FKP Scorpio ohne weitere Fristsetzung berechtigt, es auf Kosten der Besucherin, die das Fahrzeug abgestellt hatte, entfernen und aufbewahren zu lassen, es sei denn, sie hat die nicht rechtzeitige Entfernung des Fahrzeugs nicht zu vertreten.
3.4. Eine Rückerstattung des Mietpreises für den Fall, dass das Parkticket nicht genutzt wird, ist nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung des § 537 BGB möglich und im Übrigen ausgeschlossen.
3.5. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB findet keine Anwendung. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung aus Teil A.
3.6. Das Übernachten in auf den Parkflächen geparkten Fahrzeugen ist nicht gestattet.
3.7. FKP Scorpio behält sich vor, die Zufahrtsberechtigung zum Parkplatz per Videokontrolle zu prüfen. In diesem Fall musst Du beim Erwerb des Parktickets Dein Kennzeichen übermitteln. Informationen zur Datenverarbeitung findest Du in der Datenschutzerklärung des Festivals (für Highfield Festival: hier). FKP Scorpio behält sich vor, geeignete Sanktionen für das Parken ohne Park-Ticket festzulegen oder eine Park-Gebühr nachzuerheben und diese ggf. durch einen Dienstleister durchsetzen zu lassen.
4. Merchbundles
In Bezug auf die Merchandise-Artikel im Merchbundle kommen vertragliche Beziehungen nicht mit FKP Scorpio, sondern mit der FKP Eventservice GmbH, Große Elbstraße 277a, 22767 Hamburg („FKP Eventservice“) zustande. FKP Scorpio handelt insoweit nur als Vermittlerin eines auf den Abschluss des Kaufes der Merchandise-Artikel gerichteten Vertrages. Für den Erwerb der Merchandise-Artikel gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FKP Eventservice, die hier abrufbar sind.
5. Bedingungen der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH für den Erwerb von Bier-Produkten
5.1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abrufbar unter https://southside.de/de/agb/) der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH („FKP Scorpio“) für den Erwerb von BECK’S- und Corona Produkten ("Bier-Produkte").
FKP Scorpio wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäuferin, die jeweilige Kundschaft als Käuferin bezeichnet. Im Folgenden wird zur Bezeichnung von Verkäuferin, Käuferin und an-deren Personen aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form verwendet. Diese Bezeichnungen beziehen sich auf Personen allen Geschlechts.
5.2 Angebot und Vertragsschluss
Bier-Produkte sind verfügbar, solange der Vorrat reicht. Für mögliche Falschangaben auf der Webseite wird keine Haftung übernommen. Nachträgliche Änderungen bleiben vorbehalten. Mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erteilte Informationen zu dem Angebot auf der Webseite stellen lediglich unverbindliche Auskünfte dar.
Der Vertrag kommt zustande, indem erstens die Käuferin ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die entsprechende Schaltfläche auf der Webseite abgibt, unter der im Warenkorb Bier-Produkte ausgewählt sind bzw. liegen, und zweitens das Angebot mit einer Bestellbestätigung von uns bestätigt wird. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages über den Kauf von Bier-Produkten ist nur die Bestellbestätigung, welche – als Annahme des von der Käuferin abgegebenen Angebotes zum Abschluss eines Vertrages – per E-Mail zugesandt wird.
5.3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Abgabe eines Angebotes zu den ausgewählten Bier-Produkten ausgewiesenen Preise, die Gesamtpreise inkl. aller Preisbestandteile, insb. Steuern darstellen. Soweit nicht bei einer Zahlungsart anders angegeben, ist der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises sofort fällig.
5.4 Keine Lieferung, nur Abholung während des Festivals auf dem Camping-Gelände – Festival-Ticket erforderlich!
Die Bier-Produkte werden nicht zur Lieferung angeboten. Sie werden nicht von uns versendet, sondern nur zur Abholung während des Festivals an einer Abholstelle auf dem Camping-Gelände angeboten.
Für die Abholung ist daher erforderlich, dass die Käuferin ein gültiges Festival-Ticket und einen Camping-Pass erworben (und gegen ein Festivalbändchen getauscht) hat. Sie muss außerdem einen Ausweis oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild für eine etwaige Kontrolle nach Ziff. 5 dabei haben.
Es wird keine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten der Abholstelle angeboten. Spätestens mit dem Ende des Festivals wird die Abholstelle geschlossen und eine Abholdung ist nicht mehr möglich. Der Anspruch auf Übergabe und Übereignung der gekauften Bier-Produkte verfällt mit dem Ende des Festivals.
Bitte habt Verständnis hierfür – eine alternative Abholung wäre ebenso wie eine Lieferung mit zusätzlichen Kosten für den internen und externen Logistikaufwand verbunden, die wir ansonsten auf den Preis der Bier-Produkte aufschlagen müssten.
4.5 Jugendschutz
Bier-Produkte unterliegen den Regelungen des Jugendschutzgesetzes. In der zur Zeit der Veröffentlichung dieser Bedingungen dürfen sie nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Mit der Abgabe des Angebots auf den Abschluss eines Kaufvertrages für Bier-Produkte versichert die Käuferin, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter zu haben.
Bei der Abholung der Ware kontrollieren wir mittels Ausweiskontrolle, ob die Käuferin oder die von der Käuferin schriftlich zur Abholung der Ware ermächtigte Person das gesetzliche vorgeschriebene Mindestalter hat. Sofern die Käuferin oder die zur Abholung ermächtigte Person unter 16 Jahre alt ist, können wir die bestellten Bier-Produkte nicht herausgeben. Die Käuferin hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
4.6 Absage und Abbruch des Festivals
Wird das Festival abgesagt – gleich aus welchem Grund –, gelten alle Bestellungen für Bier-Produkte automatisch als storniert. Wir werden den bereits entrichteten Kaufpreis auf die beim Kauf gewählte Zahlungsart erstatten. Dasselbe gilt im Falle eines Abbruchs des Festivals für zum Zeitpunkt des Abbruchs noch nicht abgeholte Bier-Produkte. Im Fall einer bloßen zeitweisen Unterbrechung des Festivals bleiben alle Bestellungen gültig.
4.7 Rechtsbeziehung
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die den Verbraucherinnen geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.
Verbraucherinnen, d.h. alle natürlichen Personen, die Tickets zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können werden auf Folgendes hingewiesen:
• Die Europäische Kommission stellt seit dem 15. Februar 2016 hier eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse von FKP Scorpio lautet: info@fkpscorpio.com
• Sofern die Kundin Tickets nicht über das Internet erworben haben, weist FKP Scorpio darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Verbraucherinnen nicht teilnimmt.
Teil C Durchführung und Besuch von Festivals
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Durchführung und den Besuch der Festivals. Es gilt die Allgemeine Hausordnung für das jeweilige Festivalgelände (1.). Für die Park-, Camping- bzw. die Wohnmobilflächen gilt ergänzend die Besondere Hausordnung (2.).
„Festivalgelände“ meint das gesamte Gelände, auf dem sich Personen vor und während eines Festivals aufhalten, d.h. für die Zwecke dieser AGB die von FKP Scorpio ausgewiesenen „Parkflächen“, die „Campingflächen“ und die „Wohnmobilflächen“ sowie der Bereich, der nach weiteren Zugangskontrollen zu den Bühnen beginnt und der „Konzertgelände“ oder „Infield“ genannt wird.
1. Allgemeine Hausordnung für Festivals
1.1. (Wieder-) Betreten eines Festivalgeländes
Das Betreten eines Festivalgeländes ist nur mit einem Armband mit befestigtem Verschluss („Festivalbändchen") möglich, das nach Entwertung des Tickets den Gästen angelegt wird. Bei jedem Betreten des Festivalgelände ist das unbeschädigte Festivalbändchen mit Originalverschluss vorzuzeigen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
Bei Verlust des Festivalbändchens, den FKP Scorpio nicht zu vertreten hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung des Eintrittspreises.
Das Festivalbändchen darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
FKP Scorpio behält sich vor, die Einlassberechtigung zum Festivalgelände oder bestimmten Teilen des Geländes anhand eines am Festivalarmband befestigten RFID-Chips zu prüfen.
1.2. Sicherheitskontrollen
Bei jedem Betreten eines Festivalgelände findet aus Sicherheitsgründen sowie zur Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch einen von FKP Scorpio eingesetzten Ordnungsdienst statt. Bestimmte Gegenstände (z.B. Waffen, illegale Drogen etc.) dürfen nicht mit auf das Festivalgelände gebracht und dort nicht mit sich geführt werden. Eine jeweils aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände pro Bereich eines Festivalgeländes (Infield, Camping-, Wohnmobil- und Parkflächen) ist auf der Internetseite des jeweiligen Festivals (für Highfield Festival: hier) einsehbar. Sofern Gäste nicht bereit sind, verbotene Gegenstände am Einlass abzugeben und sich – ggf. konkludent durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände – damit bereiterklären, dass die Gegenstände entsorgt werden, wird der Ordnungsdienst den Einlass verweigern. FKP Scorpio ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren; es bestehen keine Ansprüche für die Entsorgung abgegebener verbotener Gegenstände.
Es ist untersagt, verbotene Gegenstände in den Schließfächern im Eingangsbereich zu deponieren.
Der Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Festivalgelände bei begründetem Verdacht Gäste auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände anzusprechen, sie hierzu zu befragen, und wenn die Gäste den begründeten Verdacht nicht ausräumen können, auf unerlaubte Gegenstände zu durchsuchen.
Der Ordnungsdienst ist auch berechtigt, beim Durchgang auf andere Flächen eines Festivalgeländes, z.B. von Campingflächen auf das Infield, zusätzliche Sicherheitskontrollen durchzuführen.
1.3. Betreten des Konzertgeländes („Infield“)
Für das Betreten des Konzertgeländes gilt zusätzlich Folgendes: Auf den Veranstaltungsflächen gibt es kostenfrei nutzbare Trinkwasserzapfstellen. Es ist nicht gestattet, eigene Getränke auf die Veranstaltungsflächen mitzubringen. In welcher Form es gestattet ist, Trinkbehältnisse mit auf das Konzertgelände zu nehmen, wird rechtzeitig vor der Veranstaltung auf der Internetseite des Festivals (für Highfield Festival: hier) und/oder in der jeweiligen Festival-App bekannt gegeben.
1.4. Regelungen für Minderjährige
Die Regelungen für den Zutritt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre finden sich auf der Internetseite des Festivals (für Highfield Festival: hier). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
1.5. Ausschluss von Gästen
FKP Scorpio behält sich das Recht vor, offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Gäste auch mit einem ordnungsgemäß angelegten und unbeschädigten Bändchen den Zutritt zum Festivalgelände zu verweigern. Die Einschätzung und Anweisungen erfolgt durch das Ordnungsdienstpersonal, dem Folge zu leisten ist.
Verstoßen Gäste in erheblicher Weise gegen die Vorgaben der Hausordnung, ist FKP Scorpio berechtigt, das Festivalbändchen gegen ein „gelbes Band“ austauschen. Gäste mit „gelbem Band“ haben das Festivalgelände (oder einen designierten Teilbereich) zu verlassen und dürfen es erst wieder am darauffolgenden Kalendertag betreten, wenn sie ein Gespräch mit dem Ordnungsdienst geführt haben und dieser zu dem Ergebnis kommt, dass die Gäste nunmehr die Hausordnung respektieren werden. Wird gegen Gäste ein zweites Mal ein „gelbes Band“ verhängt, steht es FKP Scorpio frei, sie dauerhaft von dem Betreten des Festivalgeländes auszuschließen. In keinem der vorgenannten Fälle erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Gäste auf dem Festivalgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Handel mit Betäubungsmitteln) begehen oder Handlungen, die den Verdacht von Straftaten begründen, vornehmen (z.B. staatsfeindliche und/oder ggf. volksverhetzende Parolen), oder Feuerwerkskörper abbrennen, ist FKP Scorpio berechtigt, sie umgehend vom Festival auszuschließen. Macht FKP Scorpio Gebrauch von diesem Recht, verliert die Eintrittskarte bzw. das Festivalbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
1.6. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
FKP Scorpio wird die Festivals filmen, livestreamen, fotografieren und Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Diese Aufnahmen können jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigen Gäste unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die von FKP Scorpio im Zusammenhang mit den Festivals erstellt werden, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet), ein. Das bedeutet insbesondere, dass Gäste FKP Scorpio das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumen, unentgeltlich Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Gastes in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung einzelner Gäste aufzuzeichnen und in Medien ihrer Wahl zu jeglichen kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Dies umfasst das Recht, dieses Recht an Dritte wie z.B. Beauftragte und Lizenznehmerinnen weiterzugeben.
1.7. Kameras, Aufnahmegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungen
Auf Konzertgeländen sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist das Mitführen von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art, von Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art, wie Tonbandgeräten, MP3-Rekordern und Diktiergeräten. FKP Scorpio ist berechtigt, Gästen den Zutritt zum Infield zu verweigern, sofern sie nicht bereit sind, die Geräte an einem Einlassbereich abzugeben. FKP Scorpio ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren. Gäste können die Gegenstände entweder in den Schließfächern im Eingangsbereich oder in ihren Kfz deponieren. FKP Scorpio übernimmt keine Gewähr dafür, dass an einem Einlassbereich Schließfächer zur Verfügung stehen oder dafür, dass vorhandene Schließfächer frei sind. Für die Nutzung etwaig vorhandener Schließfächer ist ein Entgelt zu zahlen. Ansprüche gegen FKP Scorpio wegen einer unbefugten Entwendung der Geräte aus den Schließfächern sind ausgeschlossen, sofern FKP Scorpio die Entwendung nicht vorsätzlich oder grobe fahrlässig zu vertreten hat vorgeworfen werden kann.
Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Festivals liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei FKP Scorpio. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FKP Scorpio entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
1.8. Hörschäden
FKP Scorpio haftet für Hörschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Gäste sollten eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu Lautsprecherboxen oder jenseits von Absperrungen erfolgt auf eigene Gefahr der Gäste. In jedem Fall wird der Gebrauch von Ohrstöpseln – insbesondere in der Nähe der Bühnen – dringend empfohlen.
1.9. Zutrittsbeschränkungen
Der Zutritt zu Bereichen eines Festivalgeländes mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Gästekapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist FKP Scorpio eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises begründet.
1.10. Haftung von FKP Scorpio bei Diebstahl etc. / Schließfächer
FKP Scorpio haftet nur in den Grenzen von Teil A Ziffer 8. für Schäden und Verluste, die Gästen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder ähnliche Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können im Eingangsbereich von Veranstaltungsflächen kostenpflichtig in Schließfächern deponiert werden. FKP Scorpio übernimmt keine Gewähr für das Vorhandensein von Schließfächern. Gäste haben keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit eines Schließfaches.
1.11. Verbote
Es ist verboten:
• beleidigende, sexistische, rassistische, verfassungsfeindliche und erkennbar rechtswidrige Äußerungen zu tätigen oder Bekleidung und Abzeichen mit beleidigenden, sexistischen, rassistischen, verfassungsfeindlichen und erkennbar rechtswidrigen Äußerungen und Symbolen zu tragen (einschließlich Symbolen von und erkennbarer Bezugnahmen auf verfassungsfeindliche Organisationen); dies schließt das Aufstellen und Mitführen entsprechender Plakate, Banner, Fahnen etc. ein;
• andere Gäste in irgendeiner Form zu gefährden – insbesondere durch Crowdsurfing oder durch Abbrennen von Pyrotechnik (u.a. Feuerwerkskörper, Bengalische Feuer) -> das Abbrennen von Pyrotechnik wird zur Anzeige gebracht;
• Fluchtwege und Treppen als Sitzgelegenheiten zu nutzen;
• Tiere mit sich zu führen;
• Abfälle außerhalb der bereitgestellten Mülltonnen und -container zu entsorgen;
• außerhalb der bereitgestellten Toiletten zu urinieren und/oder zu defäkieren;
• Gegenstände oder Einrichtungen mutwillig zu beschädigen (das schließt die erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes, z.B. durch Graffitis, ein) -> solche Beschädigungen werden zur Anzeige gebracht;
• Wallanlagen, Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Müllcontainer, Mülltonnen oder andere Infrastruktureinrichtungen zu betreten bzw. zu erklettern;
• wassergefährdende oder -verunreinigende Stoffe in den Boden einzubringen;
• sich in Naturschutzgebieten in der Nähe von Festivalgeländen aufzuhalten und/oder diese sowie Bäume, Wälder und Gehölzgruppen zu verunreinigen oder zu beschädigen;
• Wertstoffe (z.B. Flaschen oder Dosen), deren Rückgabe mit der Auszahlung eines Pfandgeldes verbunden ist, zum Zwecke der Generierung von Einnahmen zu sammeln -> wir behalten uns vor, Gäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, von dem Besuch des Festivals auszuschließen und die gesammelten Wertstoffe zu konfiszieren;
ohne Zustimmung von FKP Scorpio Verkaufsstellen zu betreiben; eine Zustimmung von FKP Scorpio kann vor dem Beginn der Veranstaltung beantragt werden; der Betrieb nicht genehmigter Verkaufsstellen kann zum sofortigen Ausschluss von dem Festival führen; wir behalten uns zudem vor, die zum Kauf angebotenen Waren zu konfiszieren und erst nach dem Ende des Festivals zurückzugeben.
1.12. Gebote
Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist jederzeit Folge zu leisten.
Fluchtwege und Treppen sind zügig zu durchqueren.
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalgästen zu üben.
1.13. Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Festivalgelände
Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf einem Festivalgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
2. Besondere Hausordnung für Park-, Camping- bzw. Wohnmobilflächen
2.1. Anreise der Gäste, Parken, Abschleppen, Zuteilung von Flächen bei Festivals
Gäste sind für ihre Anreise zum Festival selbst verantwortlich und parken ihre Kfz auf eigene Gefahr. Kfz dürfen nur auf als solche ausgewiesenen Parkflächen oder -plätzen abgestellt werden; diese können gebührenpflichtig sein. Wildes Parken ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. FKP Scorpio weist ausdrücklich darauf hin, dass Park- und Campingflächen getrennt sind.
Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Camping- und/oder Wohnmobilplatzes. Eine Zuteilung von Park-, Camping- und Wohnmobilplätzen erfolgt durch den Ordnungsdienst. Flucht- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten.
FKP Scorpio weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkplätzen ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesen- und/oder Ackerflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein.
FKP Scorpio übernimmt keine Haftung für das Abschleppen von Fahrzeugen durch Dritte. Wir bieten keinen Abschleppservice an, können aber auf Anfrage den Kontakt zu einem für Gäste kostenfreien Abschlepper herstellen. Für die Auswahl der Abschlepper übernimmt FKP Scorpio keine Haftung, insbesondere gewährleisten wir nicht, dass es sich um ein zugelassenes Abschleppunternehmen handelt. Gäste sind verpflichtet, sich eigenständig um das Abschleppen ihrer Fahrzeuge zu kümmern. Die Beauftragung eines Dritten mit dem Abschleppvorgang erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr der Gäste, auch wenn FKP Scorpio den Kontakt hergestellt hat. FKP Scorpio weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abschleppen von Fahrzeugen mittels dafür nicht bestimmter Fahrzeuge (z. B. Traktoren) zu Schäden an dem abzuschleppenden Fahrzeug führen kann.
Es gelten jeweils ergänzend die auf der jeweiligen Internetseite des Festivals (für Highfield Festival: hier) publizierten Park- und Campinghinweise; den Anweisungen des Ordnungsdienstpersonals ist auch insoweit Folge zu leisten.
2.2. Sperrung / Räumung von Flächen
Aus Sicherheitsgründen ist FKP Scorpio berechtigt, einzelne Park-, Camping- und Wohnmobilflächen vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen von FKP Scorpio ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
2.3. Camping und Nutzung der Campingfläche
Das Campen ist nur auf den als solchen ausgewiesenen Campingflächen und nur für Personen, die ein Camping-Pass und/oder ein entsprechendes Upgrade erworben haben) gestattet. Camping auf nicht als hierfür ausgewiesenen Flächen ist untersagt. Wildes Campen ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. FKP Scorpio behält sich vor, nicht sämtliche Campingflächen gleichzeitig zu öffnen, sondern Campingflächen bereichsweise nach Bedarf und schrittweise zu öffnen.
Der Internetseite des Festivals (für Highfield Festival: hier) kann entnommen werden, wie lange die Campingflächen geöffnet sein werden. Gäste haben spätestens zur Schließung der Campingfläche die von ihnen genutzte Fläche zu räumen. Befinden sich nach der Schließung der Campingfläche noch Gegenstände der Gäste auf der Campingfläche, ist FKP Scorpio berechtigt, diese zu entsorgen. Eine Verpflichtung von FKP Scorpio, Gegenstände, die sich nach Schließung der Campingfläche noch auf dieser befinden, aufzubewahren, besteht nicht.
Beim Campen sind Umweltschutz, die Grundsätze der Müllvermeidung und der korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen ist auf dem gesamten Festivalgelände und insbesondere auf Camping- und Wohnmobilflächen wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
Gepäck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder Schiebrollbügelwagen vom Park- auf Campingflächen transportiert werden; die Mitnahme von Kfz-Anhängern auf Campingflächen ist nicht gestattet.
2.4. Nutzung von Wohnmobilflächen
Auf als Wohnmobilflächen ausgewiesenen Teilen des Festivalgeländes ist es erlaubt, in bestimmten Fahrzeugen zu übernachten. Welche Fahrzeuge für die Zufahrt und die Übernachtung auf Wohnmobilflächen zugelassen sind, ist auf der Internetseite des Festivals (für Highfield Festival: hier) abrufbar. Die Zufahrt und das Abstellen von Fahrzeugen setzt voraus, dass ein gültiges Wohnmobil-Ticket erworben wurde und eine Wohnmobil-Plakette mit eingetragener Handynummer der Erwerberin des Wohnmobil-Tickets gut sichtbar an der Frontscheibe des Fahrzeugs angebracht ist. Das Campen in Zelten ist auf Wohnmobilflächen nicht gestattet.
Da beim Erwerb des Wohnmobil-Tickets keine Prüfung des genutzten Fahrzeugs vorgenommen werden kann, behält sich FKP Scorpio vor, Fahrzeugen, die den vorgenannten Bedingungen nicht entsprechen, die Zufahrt zu Wohnmobilflächen zu verweigern. Eine Erstattung des bereits entrichteten Entgelts für das Wohnmobil-Ticket ist ausgeschlossen; die Erfüllung der vorgenannten Bedingungen liegt in der alleinigen Verantwortung der Inhaberin des Wohnmobil-Tickets. Gleiches gilt für die laufende Kontrolle auf die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen während des Parkens durch FKP Scorpio.
Das entrichtete Entgelt für die Nutzung von Wohnmobilflächen stellt lediglich das Entgelt für die Zurverfügungstellung des Parkraums dar. Es beinhaltet bzw. begründet weder Be- oder Überwachungsleistungen von FKP Scorpio, noch sonstige Leistungen oder Fürsorgepflichten, abgesehen von zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
2.5. Größe der Stellplätze
Es gibt eine zulässige Stellfläche pro Person (bzw. Zelt bzw. Wohnmobil), die je nach Ausgabe des Festivals variiert. Die jeweils aktuelle Fläche ist auf der Internetseite des Festivals (für Highfield Festival: hier) ausgewiesen.
2.6. Betrieb von Tonanlagen
Der Betrieb von Tonanlagen (ohne Stromaggregate) ist während der Tageszeit gestattet; Lautsprecher sind so auszurichten, dass sie die umliegenden Gäste nicht beschallen. Die maximale Lautstärke kann von dem Ordnungsdienst aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden. Während der Ruhezeiten ist der Betrieb von Tonanlagen nicht gestattet. Üblicherweise gilt der Zeitraum zwischen 2.00 Uhr und 8.00 Uhr als Ruhezeit. Tages- und Nachtruhezeit können bei den einzelnen Festivals variieren; eine kürzere oder längere Nachtruhezeit wird auf der Internetseite des Festivals (für Highfield Festival: hier) und/oder in der jeweiligen Festival-App bekanntgegeben.
2.7. Verbot von Abgrenzungen / Löchern
Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Camping- und Wohnmobilflächen gegraben werden.
2.8. Rettungswege
Unbedingt zu beachten sind die auf dem Boden markierten Rettungswege. Sie sind unter allen Umständen freizuhalten. Die Markierungen dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
2.9. Nutzung von Kochgeräten / offenes Feuer / Lagerfeuer
Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
Bestimmte Gas-Kochgeräte sind gestattet, sie müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und Deutschen und/oder Europäischen Normen (wie z.B. DIN oder EN) entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventil-kartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden.
2.10. Grillen
Sofern nicht für ein Festival anders angeordnet (abrufbar für Highfield Festival: hier), ist Grillen zulässig mit Einweg- und Dreibein-Grills. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen wie z.B. Waldbrandgefahr kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.
Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten strengstens untersagt. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten oder in glühendem Zustand in den Mülleimern oder -containern zu deponieren oder zu entsorgen.
2.11. Müllentsorgung
An den Ausgabestellen für die Festivalbändchen erhalten Gäste nach Anlegen des Bändchens einen Müllsack.
Während des Festivals sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Solange der Vorrat reicht, werden zusätzliche Mülltüten kostenlos vom Ordnungsdienst verteilt.
2.12. Pflege von Wegen, Anlagen und Einrichtungen
Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen der Camping- und Wohnmobilflächen sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden.
2.13. Rauchverbot
Das Rauchen in Waldgebieten und in geschlossenen Räumen und Zelten ist nicht gestattet.
2.14. Abreise / Reinigung
Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis zum Campingschluss (Tag und Uhrzeit werden auf der Internetseite des Festivals (für Highfield Festival: hier) und in der Festival-App bekanntgegeben) erfolgen. Befinden sich nach der Schließung der Camping- und Wohnmobilflächen noch Gegenstände von Gästen auf den Camping- und Wohnmobilflächen, ist FKP Scorpio berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen. Eine Verpflichtung von FKP Scorpio zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht.
Wird das Festival abgesagt oder abgebrochen, nachdem Gäste die Camping- oder Wohnmobilfläche betreten bzw. befahren haben, gilt das Vorstehende; FKP Scorpio wird den Gästen eine angemessene Frist setzen.
2.15. Sonstige Anweisungen / Hinweise
Ergänzend zur (Allgemeinen wie Besonderen) Hausordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungsdienstpersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der Internetseite des Festivals (für Highfield Festival: hier) und in der jeweiligen Festival-App.
3. Bargeldloses Bezahlen auf dem Festivalgelände
FKP Scorpio behält sich vor, auf dem gesamten Festivalgelände oder Teilen des Festivalgeländes für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen die Nutzung eines Closed Loop Cashless Payment System vorzuschreiben. Ein Closed Loop Cashless Payment System ist ein bargeldloses Bezahlsystem bei dem Besucherinnen vor und während der Veranstaltung auf an ihrem Armband befestigte oder ihnen sonst ausgehändigte RFID-Chips Geld aufladen können und mit diesem auf dem Festivalgelände Zahlungen vornehmen kann. FKP Scorpio behält sich vor, ein Closed Loop Payment System ausschließlich oder kumulativ mit andere Zahlungsarten einzusetzen. FKP Scorpio wird den Einsatz eines Cashless Payment Systems ausreichend vor der Veranstaltung bekannt geben. Für die Nutzung eines solchen Cashless Payment Systems gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den bargeldlosen Erwerb von Waren und Dienstleistungen innerhalb des Veranstaltungsortes.
Teil D Allgemeine Geschäftsbedingungen für den bargeldlosen Erwerb von Waren und Dienstleistungen innerhalb des Veranstaltungsortes
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend diese „AGB“) der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH (nachfolgend auch „FKP Scorpio“, „wir“, „uns“) regeln die Nutzung von mit RFID-Chips ausgestatteten Armbändern oder anderen Gegenständen (im Folgenden kurz „Chip“) für den bargeldlosen Erwerb von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb des Veranstaltungsorts angeboten werden.
Zur Bezeichnung von Kundinnen und Kunden, Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie anderen Personen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form („Kundin“, „Veranstalterin“, „Verbraucherinnen“ etc.) oder die Pluralform („Gäste“, etc.) verwendet. Diese Bezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts bzw. die Singularform.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 FKP Scorpio und verschiedene Anbieter bieten gegenüber der Kundin jeweils selbständig Waren und Dienstleistungen im Rahmen der von FKP Scorpio veranstalteten Veranstaltung an. Waren und Dienstleistungen werden von dem jeweiligen Anbieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung angeboten und verkauft. Alleiniger Vertragspartner der Kundin in Bezug auf den Erwerb solcher Waren und Dienstleistungen ist jeweils deren Anbieter. In die Verkäufe anderer Anbieter – dies betrifft insbesondere den Verkauf von Speisen und Getränken, den Betrieb des Riesenrades sowie den Verkauf von Merchandisingartikel – ist FKP Scorpio nicht eingebunden, sofern FKP Scorpio nicht ausdrücklich auf dem Verkaufsstand, in den Angeboten oder auf den Rechnungen als Verkäuferin ausgewiesen ist.
1.2 Der Erwerb von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb des Veranstaltungsorts angeboten werden, ist ausschließlich mittels des von FKP Scorpio bei Betreten des Veranstaltungsorts ausgegebenen Chips möglich. Dieser Chip dient zugleich zur Einlasskontrolle sowie zur Zugangskontrolle in Bezug auf bestimmte Bereiche des Veranstaltungsortes. Außerdem können auf dem Chip Berechtigungen zu Cateringleistungen u.a. für Gäste, Dienstleister oder Mitarbeitende von FKP gespeichert sein. Zur Durchführung von Einlass- und Zugangskontrollen für bestimmte Bereiche, den Betrieb der Onlineplattform für den Kauf über "GET Pay" und damit zusammenhängenden Dienstleistungen bedient sich FKP Scorpio des Dienstleisters Global Event Technologies GmbH & Co KG, FN 468649s, Neualmerstraße 37, 5400 Hallein, Österreich (im Folgenden kurz „GET“). Vertragliche Beziehungen und Ansprüche der Kundin in Bezug auf die Ausgabe und Nutzung der Chips einschließlich des Betriebs der diesbezüglichen Onlineplattform als auch die Verwaltung und Auszahlung von auf dem Chip gespeicherten Guthaben werden ausschließlich mit und gegenüber FKP Scorpio begründet.
2. Vertragsabschluss
2.1 Mit dem Bezug bzw. Aufladen des Chips kommt ein Vertragsverhältnis zwischen FKP Scorpio und der Kundin über die Nutzung des Chips mit den in diesen AGB festgelegten Bestimmungen zu Stande.
2.2 Der Chip wird für eine konkrete Veranstaltung, für die er auch als Zutrittsmedium oder andere Funktionsweisen fungiert, ausgestellt. Außerhalb dieser konkreten Veranstaltung ist er nicht als Zutrittsmedium oder zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen nutzbar. Insbesondere ist er nicht auf anderen Veranstaltungen von FKP Scorpio einsetzbar.
3. Ausgabe, Nutzung und Rückgabe des Chips
3.1 Der Chip wird von FKP Scorpio bei Betreten des Veranstaltungsorts nach Vorlage einer gültigen Eintrittskarte an die Kundin ausgegeben.
3.2 Die Kundin hat den Chip sofort nach Übergabe entsprechend den Anweisungen des Personals der Ausgabestelle anzubringen und fest zu verschließen bzw. sicher zu verwahren. Bei Schwierigkeiten bei der Anbringung bzw. Verwahrung des Chips ist die Hilfe des Personals der Ausgabestelle in Anspruch zu nehmen.
3.3 Der Chip ist Eigentum von FKP Scorpio. Die Kundin erwirbt kein Eigentum an dem Chip; dieser wird ihr nur für die Dauer ihres Veranstaltungsbesuchs leihweise überlassen. Eine Gebühr für die Nutzung des Chips fällt nicht an.
3.4 Die Kundin hat den Chip sorgfältig aufzubewahren, pfleglich zu behandeln und vor Diebstahl, Verlust und Missbrauch zu schützen.
3.5 Für stark verschmutzte, beschädigte, abhandengekommene oder missbräuchlich verwendete Chips haftet die Kundin und hat diesbezüglich FKP Scorpio schad- und klaglos zu halten. FKP Scorpio haftet nicht für den Verlust, den Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung oder sonstige nicht autorisierte Nutzung des Chips, sofern FKP Scorpio daran nicht im Einzelfall ein Verschulden trifft.
3.6 Den Diebstahl, Verlust oder Missbrauch des Chips hat die Kundin unverzüglich, sobald sie davon Kenntnis erlangt, dem Personal der Ausgabestelle zu melden und eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Eine Kopie der polizeilichen Anzeige ist dem Personal der Ausgabestelle ohne Verlangen auszuhändigen oder direkt an folgende E-Mail-Adresse support@get.systems zu übermitteln.
3.7 Der Chip enthält sensible Elektronik und darf nicht fremden Magnetfeldern ausgesetzt werden, um einen Datenverlust oder eine Störung des Chips zu verhindern. Der Chip darf nicht verändert oder geöffnet werden. Das eigenständige Auslesen oder Modifizieren der auf dem Chip gespeicherten Daten ist streng untersagt.
3.8 Eine Fehlfunktion oder ein Defekt des Chips hat die Kundin unverzüglich, sobald sie davon Kenntnis erlangt, dem Personal der Ausgabestelle zu melden. Bei Fehlfunktionen oder Defekten wird das Personal der Ausgabestelleeinen kostenlosen Tausch des Chips samt Übertragung des darauf gespeicherten Guthabens vornehmen.
3.9 FKP Scorpio kann einen Chip sperren, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Chips dies rechtfertigen oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Chips besteht. FKP Scorpio hat die Kundin von der Sperre des Chips unverzüglich über die von der Kundin beim Aufladen des Chips hinterlegten E-Mailadresse zu unterrichten.
3.10 Nach Ende der Veranstaltung kann die Kundin frei über den Chip verfügen. Zur Rückerstattung des Restguthabens muss die Kundin die Chipnummer auf der Rückseite des Chips angeben können. Bei Verlust oder Beschädigung des Chips bzw. der Chipnummer ist FKP Scorpio nicht verpflichtet, eine Rückerstattung ohne die Nennung der Chipnummer zu ermöglichen. FKP Scorpio wird sich in angemessenem Umfang bemühen, die Rückerstattung auch anhand von anderen Identifikationsmerkmalen zu ermöglichen.
3.11 Das auf dem Chip gespeicherte Guthaben ist (wieder-)aufladbar, sofern dies für die konkrete Veranstaltung vorgesehen ist. Das Guthaben kann durch die Kundin online vor der Veranstaltung und an den dafür ausgewiesenen und vorgesehenen Stellen (sog. Top-Up Stationen) über verschiedene Zahlungsmittel aufgeladen werden. Die konkreten Bezahlmöglichkeiten ergeben sich aus der Online-Plattform sowie den Informationstafeln an den Top-Up Stationen. Die Aufladung mit Bargeld ist ausschließlich an den bemannten Cashless Helpdesks auf dem Veranstaltungsgelände möglich. Der Chip kann ausschließlich in Euro (wieder-)aufgeladen werden.
3.12 Der Chip kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
3.13 Der Mindestaufladebetrag beträgt € 10,00. Der Höchstaufladebetrag beträgt € 5.000.
3.14 Die Guthabenbeträge werden nicht verzinst.
4. Erwerb von Waren und Dienstleistungen
4.1 Der Chip kann innerhalb des Veranstaltungsorts für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen an den dafür besonders gekennzeichneten Stellen im Rahmen des verfügbaren Guthabens eingesetzt werden (im Folgenden kurz „Akzeptanzstelle“). FKP Scorpio übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen an den Akzeptanzstellen mittels des Chips in jedem Fall möglich ist.
4.2 Beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen hat die Kundin den Chip an das bei der Akzeptanzstelle bereitgestellte POS-Gerät anzuhalten. Das POS-Gerät liest den Chip automatisch ein und überprüft und verifiziert die am Chip gespeicherten Daten, einschließlich der Höhe des verfügbaren Guthabens.
4.3 Nach erfolgreicher Überprüfung und Verifizierung der Daten kommt der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zwischen der Kundin und dem jeweiligen Anbieter zustande (siehe oben Ziffer 1.1 dieser AGB), wobei das von der Kundin geschuldete Entgelt vom verfügbaren, auf dem Chip gespeicherten Guthaben abgezogen wird. Bei jedem Bestellvorgang vermindert sich somit das auf dem Chip gespeicherte Guthaben um den geschuldeten Betrag. Sobald die Kundin den Chip für die Bezahlung benutzt hat, sind die betreffende Transaktion und der Bezahlvorgang unwiderruflich.
4.4 FKP Scorpio garantiert keinen Nachweis der personalisierten Autorisierung einzelner Bezahlvorgänge. FKP Scorpio behält sich vor, einzelne Transaktionen abzulehnen, wenn der Chip gesperrt ist oder der begründete Verdacht besteht, dass der Chip für die Ausführung einer nicht autorisierten oder betrügerischen Transaktion verwendet wird.
4.5 Etwaige Rückerstattungen werden durch Gutschrift auf das auf dem Chip gespeicherte Guthaben vorgenommen.
5. Datenschutz
5.1 FKP Scorpio verarbeitet personenbezogene Daten immer unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
5.2 FKP Scorpio stellt auf der für die jeweilige Veranstaltung eingerichteten Web-Portal Informationen über die Verarbeitung der Daten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO bereit.
6. Beendigung des Vertragsverhältnisses
6.1 Das Vertragsverhältnis zwischen FKP Scorpio und der Kundin in Bezug auf die Nutzung des Chips endet mit der Auszahlung des gesamten auf dem Chip gespeicherten, verbleibenden Guthabens („Restguthaben“) durch FKP Scorpio an die Kundin, mit Ausnahme von Ziffer 6.4 unten. Etwaige vor der Beendigung des Vertragsverhältnisses begründete Rechte und Pflichten der Parteien bleiben von der Beendigung unberührt.
6.2 Nach Ende der Veranstaltung kann die Kundin die Auszahlung des gesamten Restguthabens verlangen. Die Kundin kann die Rückerstattung für einen begrenzten Zeitraum nach der Veranstaltung, der von FKP Scorpio u.a. über die FAQs auf der Veranstaltungswebsite mitgeteilt wird, über das Eventportal direkt beantragen und nach diesem Zeitraum per E-Mail an cashless@highfield.de. Das Restguthaben wird in beiden Fällen innerhalb von 14 Tagen nach der Beantragung erstattet. Der Rückerstattungsanspruch entsteht mit Ende der Veranstaltung. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.
6.3 Sollte die Kundin Kenntnis davon erlangen, dass ihr Chip über ein höheres Guthaben verfügt, als sie tatsächlich aufgeladen hat, ist dies FKP Scorpio unverzüglich mitzuteilen. Diese überschüssigen Beträge dürfen nicht für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden und sind von der Kundin ansonsten nachträglich zu begleichen.
6.4 Sofern zwischen FKP Scorpio und der Kundin vereinbart wurde, dass die Kundin kein Guthaben auf den Chip laden kann, sondern diesen während der Veranstaltung lediglich belastet, verpflichtet sich die Kundin, den nachträglich von FKP Scorpio in Rechnung gestellten Betrag gemäß den vorgesehenen Zahlungszielen an FKP Scorpio zu entrichten.
6.5 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.
7. Haftungsausschlüsse und Begrenzungen
7.1 FKP Scorpio haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2 Des Weiteren haftet FKP Scorpio, sofern und soweit sie eine Garantie abgegeben hat und diese Garantie verletzt wird.
7.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FKP Scorpio – sofern nicht bereits eine Haftung gemäß Ziffern 7.1 oder 7.2 besteht – nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung die Kundin regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
7.4 Sofern und soweit eine Haftung von FKP Scorpio nicht gemäß Ziffer 7.1, 7.2 oder 7.3 gegeben ist, ist die Haftung von FKP Scorpio in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieser Ziffer 7. gelten auch für die Haftung von FKP Scorpio für ihre Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfinnen von FKP Scorpio.
8. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand / Außergerichtliche Streitbeilegung
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die den Verbraucherinnen geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.
8.2 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg, sofern die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8.3 Ist die Kundin Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Wohnsitz (z.B. Hauptsitz, Hauptverwaltung, Hauptniederlassung etc.) in Deutschland, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hamburg, Deutschland. Soweit die Kundin ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat und keine Verbraucherin ist, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für derartige (sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende) Streitigkeiten ebenfalls Hamburg, Deutschland. Darüber hinaus ist Hamburg auch für alle anderen Fälle derartiger Streitigkeiten, in denen die Kundin ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat, ausschließlicher Gerichtsstand. Jedoch sind die vorstehenden Gerichtsstände nur insoweit ausschließlich, als nicht gesetzlich zwingend ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. FKP Scorpio ist im Übrigen berechtigt, die Kundin in jedem Fall auch an deren allgemeinen Gerichtsstand oder an einem anderen national oder international gegebenen Gerichtsstand zu verklagen.
8.4 Die Europäische Kommission stellt ab dem 15. Februar 2016 hier eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse von FKP Scorpio lautet: info@fkpscorpio.com
8.5 Sofern die Kundin Tickets nicht über das Internet erworben hat, weist FKP Scorpio darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Kundinnen, die Verbraucherinnen sind, nicht teilnimmt.
9. Kommunikation
Für Kommunikationszwecke stehen der Kundin die E-Mail-Adresse support@get.systems und highfield@fkpscorpio.com zur Verfügung.
Stand: Juni 2025
General Terms and Conditions (Ticket purchase // FKP Scorpio Festivals)
The following General Terms and Conditions (“T&Cs”) of FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH (hereinafter also “FKP Scorpio”, "we", "us") govern both the purchase of tickets from FKP Scorpio for the open air-festivals (co-) promoted by FKP Scorpio Hurricane Festival, Southside Festival, M’era Luna Festival, Highfield Festival (each a “Festival” and together the “Festivals”) as well as the conditions for attending the Festivals.
By purchasing and holding a ticket for a Festival, customers accept the applicability of these T&Cs.
For ease of reference, all references to customers, consumers, promoters, and other persons are made in its female (“she”) or plural form. This designation shall refer to persons of all gender and to the singular, where applicable.
Part A General Terms and Conditions / purchase of ticketes / corresponding transport services
1. Scope of application
For all contracts and orders placed for the purchase of tickets for a Festival, the following T&Cs apply exclusively in relation to FKP Scorpio.
If the right to use the transport services of third parties (e.g. transport associations) is acquired with tickets for a Festival, the terms and conditions of these third parties apply to these transport services. We ask customers to familiarize themselves with the terms and conditions of the third party with regard to transport services. Any claims relating to the transport services must be asserted against these third parties.
2. Conclusion of contracts, cancellation
2.1. The offer to conclude a contract is made by the customer by clicking on the "Buy now" button ("Order"). The contract for the purchase of the ticket is only and exclusively concluded when we send the customer the transaction number by e-mail ("Confirmed Order").
2.2. We are entitled to cancel a Confirmed Order (unilateral right of withdrawal) if the customer violates or attempts to circumvent the conditions set out in sections 3 and/or 4. The same applies to other specific conditions that were pointed out before the Order was placed (e.g. violation of a restriction on the number of tickets per customer). The declaration of cancellation/withdrawal can also be made implicitly by crediting the amounts paid for the tickets. Cancellation/withdrawal is subject to §§ 346 ff. BGB apply to the cancellation/withdrawal to the exclusion of § 350 BGB.
2.3. We assume no liability for the accuracy of the information provided in the ordering process. Tickets are available while stocks last.
2.4. If postal dispatch has been selected as the shipping method, the customer must check their consignment for completeness immediately upon receipt. Complaints will only be accepted if they are received by us within a maximum of seven calendar days after receipt of the consignment or, if this is earlier, ten calendar days after dispatch of the consignment.
3. Prohibition to commercially resell tickets
3.1. The commercial resale of tickets is not permitted. Tickets may not be sold at a higher price than the printed ticket price plus any proven fees charged when the ticket was purchased. They may also not be offered for sale to the public at such a price or in an auction.
3.2. In the event of a breach, we reserve the right to cancel the ticket and all other tickets purchased by the customer without further notice and without compensation (Section 2.2.).
3.3. In the event of a breach, we also reserve the right to impose a contractual penalty to be determined at our reasonable discretion, to be paid by the customer and, in the event of a dispute, to be reviewed by the competent court as to its appropriateness. As a rule, the contractual penalty will amount to 50% of the price stated on the ticket offered/sold for sale. Other claims of FKP Scorpio remain unaffected, but the penalty must be set off against any corresponding claim for damages.
4. Prohibition to use tickets for lotteries/raffles
4.1. Tickets may only be used for competitions/raffles with the prior consent of FKP Scorpio.
4.2. In the event of a violation, we reserve the right to cancel the ticket and all other tickets purchased by the customer without further notice and without compensation (Section 2.2.).
4.3. In the event of a breach, we also reserve the right to impose a contractual penalty to be determined at our reasonable discretion, to be paid by the customer and, in the event of a dispute, to be reviewed by the competent court as to its appropriateness. As a rule, the contractual penalty shall amount to 100% of the price stated on the ticket offered in the competition/raffle. In the event of a permanent breach, the contractual penalty will be forfeited anew for each day or part thereof. Other claims of FKP Scorpio remain unaffected, but the penalty must be set off against any corresponding claim for damages.
5. Price components and payment modalities
5.1. Payment is possible by credit card (VISA, MasterCard, American Express), PayPal or giropay, depending on the Festival and order modality. Statutory VAT is included in the price communicated by FKP Scorpio. VISA and MasterCard payments are processed by CTS EVENTIM Nederland B.V., Postbus 3096, 2130 KB Hoofddorp, The Netherlands.
5.2. Note on data transmission for credit card transactions using 3D-Secure: Due to legal requirements (implementation of the Payment Services Directive "PSD2") and/or to protect against fraudulent use of credit card data, the so-called 3D-Secure procedure may be used. In this process, browser data, credit card data, address data (billing address, email address) and the transaction amount with currency are transmitted to the card-issuing institution via the credit card organisations. This data is used by the card-issuing institution to determine the fraud risk of the transaction; depending on the amount and the result of the credit institution's check, additional authorisation of the credit card transaction may be required, e.g. via TAN or app.
5.3. Service and shipping costs are charged, which may vary depending on the festival. These fees are displayed to the customer in the shopping basket when ordering.
6. No right of withdrawal (Kein Widerrufsrecht)
6.1. A right of withdrawal does not exist for contracts for the provision of services in the fields of accommodation other than for residential purposes, transport of goods, car rental services, deliveries of food and beverages, or services related to leisure activities, if the contract provides for a specific date or period of performance (Sec. 312g para. 2 sent. 1 no. 9 German Civil Code).
6.2. A ticket order is an offer to enter into a contract providing for a specific date or period of performance for services related to leisure activities. A right of withdrawal does not exist for festival and concert tickets; this includes all kinds of tickets, e.g. tickets for concerts, day passes for festivals, or festival passes including camping/caravan space.
7. Retention of ownerhip, set-off, right of retention where purchase based on invoice
7.1. FKP Scorpio retains ownership of the purchased item until the invoice amount has been paid in full. The corresponding security rights are transferable to third parties.
7.2. he client only has a right of set-off and/or retention in respect of claims and/or rights that have been legally established or are undisputed or recognised by FKP Scorpio. Furthermore, the customer only has a right of retention if and insofar as her counterclaim is based on the same contractual relationship.
7.3. If FKP Scorpio's claims against the client are not only temporarily secured by more than 110%, FKP Scorpio will release security interests up to the aforementioned limit at the client's request.
8. Limitation of liability, no cancellation for certain breaches of duty
8.1. We, our executive bodies, employees and vicarious agents, as well as any co-organisers, shall in any case be liable without limitation under the Product Liability Act, for damage caused intentionally or by gross negligence, for fraudulently concealed defects and for damage resulting from injury to life, limb or health. In addition, we shall be liable if and to the extent that we have given a guarantee and breach this guarantee.
8.2. In the event of simple negligent breach of essential contractual obligations, the above-mentioned persons shall only be liable - unless liability already exists in accordance with Section 8.1 - limited to compensation for foreseeable damage typical of the contract. Essential contractual obligations are all obligations whose fulfilment is a prerequisite for the execution of the contract and on whose fulfilment the customer regularly relies and may also rely.
8.3. If and insofar as liability of the above-mentioned persons is not given in accordance with one of the above paragraphs, liability in cases of simple negligence is excluded.
9. Cancellation for Force Majeure
9.1. If a Festival is cancelled or postponed due to Force Majeure (as defined below) before the start of the first concert, the tickets remain valid; the ticket holder is entitled to use the ticket to attend the next following or postponed edition of the festival (the "Subsequent Event"). In the event of cancellation, the Subsequent Event will generally take place in the same period of the following year. FKP Scorpio will announce the exact date for the Subsequent Event immediately, at the latest within two weeks of the cancellation or postponement of the Festival on the website of the Festival; the date may not be more than 13 months after the end of the cancelled or postponed Festival, otherwise the tickets will not remain valid.
9.2. Ticket holders may, however, request a refund of the price printed on the ticket, if it is unreasonable for them to attend the Subsequent Event. In particular, it is unreasonable for ticket holders to attend the Subsequent Event if they have, at the time of the announcement of the date for the Subsequent Event, already
- booked a vacation trip, bought tickets for a concert, festival, sport event or a similar event, or
- planned a compulsory business trip that cannot be postponed or received a similar obligation arising from a service or employment relationship (such as on-call duty),
- or if the date of the Subsequent Event coincides with a birthday, wedding, anniversary of the ticket holder or a close relative (grandparents, parents, siblings, children, grandchildren).
9.3. Moreover, it is unreasonable for ticket holders to attend the Subsequent Event, if at the latest three months before the Subsequent Event, personal circumstances arise, which will most likely make attendance to the Subsequent Event unreasonable, such as:
- illness or other health impairment,
- operation, stay at a health resort or clinic, rehabilitation measure or comparable measures to restore or promote health,
- obligation to care for close relatives (grandparents, parents, siblings, children, grandchildren).
9.4. Ticket holders have to assert that it is unreasonable for them to attend the Subsequent Event at the latest three months before the Subsequent Event so that FKP Scorpio can sell the ticket to another person. Ticket holders have to substantiate the circumstances that make attendance to the Subsequent Event unreasonable, as far as possible and as far as can reasonably be expected, e.g. by providing copies of travel documents. As far as ticket holders have been sent a (physical) ticket, a refund will only be made upon submission of the original ticket.
9.5. Force Majeure is any event that is beyond control of FKP Scorpio. For example, Force Majeure exists in in the event of
- war, civil war, war-like events, acts of terrorism, political unrest and/or the use of chemical, biological, biochemical substances and/or nuclear energy;
- pandemics (incl. the Covid-19 pandemic and any pandemics of SARS-CoV-2 virus or any mutation thereof), epidemics, epidemics or similar risks of disease and/or in the event of natural disasters (storms, hurricanes, earthquakes or floods, etc.) or the consequences thereof;
- governmental, official or other public-law interventions and measures, such as orders, general decrees, etc., for which FKP Scorpio is not responsible, which prevent the event from being held and which did not already exist at the time the ticket was sold with effect for the date of the event.
Force majeure shall be deemed to have occurred both when such an event has occurred and when such an event is reasonably likely to occur at the time of the event. The assessment as to whether a corresponding event has occurred or is imminent shall be made by FKP Scorpio, taking into account a reasonable period for examination and consideration, immediately after the event has become known, at its reasonable discretion, in particular taking into account the interests of the ticket holders.
10. Cancellation / curtailment / interruption / relocation / rescheduling
10.1. Our liability in the event of cancellation, termination, interruption, postponement or Other Material Changes (see definition in the following section) of Festivals is limited to the refund of the price printed on the ticket. Personal arrangements made by the ticket holder or guests, including travel to and accommodation at the festival (unless it concerns accommodation on camping or mobile home sites at the Festival), are at the customer's own expense and risk; we will not reimburse any expenses incurred for this. For the limitation of the scope of reimbursement under this clause, the restrictions under clause 8 above apply accordingly.
10.2. An Other Material Change exists if the change makes the festival an essentially different event than a purchaser of a ticket may reasonably expect when purchasing the ticket. A change to and/or the cancellation without replacement of individual artists in or from the line-up of a music festival does not constitute an Other Material Change in this sense; this also applies to so-called "Headliners".
10.3. If, after the start of ticket sales for a Festival, the maximum number of visitors must be restricted due to a pandemic, infectious diseases or otherwise by order of the authorities and if the number of tickets sold at the time of the restriction exceeds the number of visitors permitted at that time, FKP Scorpio is entitled to cancel tickets to the extent necessary. The same applies to tickets that entitle the holder to visit special areas (e.g. backstage area). FKP Scorpio will use an appropriate, transparent and non-discriminatory procedure to determine which tickets will be cancelled or converted and how any redistribution of tickets will be carried out.
10.4. For cancelled tickets, the visitor will receive a refund of the price printed on the ticket or, at the discretion of FKP Scorpio, a corresponding voucher if the promoter is entitled by law to issue vouchers in this case. Further claims for compensation or reimbursement of expenses (e.g. in relation to cancellation costs for travel or hotel bookings) do not exist. In addition, the restrictions set out in Section 8 above apply accordingly.
10.5. Any further statutory rights of FKP Scorpio (e.g. due to a law to mitigate the consequences of the COVID-19 pandemic in event contract law) remain unaffected in any case and continue to apply.
11. Applicable laws, out-of-court settlement of disputes
11.1. The laws of the Federal Republic of Germany shall apply exclusively, with the exception of German provisions on conflict of laws and the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). Irrespective of the abovementioned choice of law, consumers with a habitual residence outside the Federal Republic of Germany may always invoke provisions from which, according to the laws of their country of habitual residence, no deviation by agreement may be made.
11.2. Please note the following:
- The European Commission has made available a platform for online dispute resolution here since 15 February 2016. The email address of FKP Scorpio is: info@fkpscorpio.com
- We are not obliged to nor will we participate in any out-of-court dispute resolution procedures.
Part B Special Provisions for parking tickets / additional products / special camping
1. Parking tickets
1.1. For the use of designated parking areas at Festivals, it may be necessary to purchase a parking ticket via the website of the Festival or on site from the stewards. The ticket entitles the holder to park the vehicle for the duration of the festival in a car park designated by the stewards. For the use of the car parks designated for day visitors ("Day Car Park"), the purchase of the parking ticket only entitles the holder to park on the respective festival day.
1.2. By purchasing a parking ticket, a rental agreement is concluded for a parking space for a vehicle in the designated parking areas. The parking space will be allocated on site by the parking attendants. There is no entitlement to a specific parking space. FKP Scorpio is not responsible for guarding the parked vehicle.
1.3. The parking spaces must be vacated completely on the day of departure (for Cay Car Park: the following day) by the time published for the Festival. If the parked vehicle is not removed in time, FKP Scorpio is entitled, without setting a further deadline, to have it removed and stored at the expense of the visitor who parked the vehicle, unless she is not responsible for the untimely removal of the vehicle.
1.4. A refund of the rental price in the event that the parking ticket is not used is only possible in accordance with the statutory provisions of Sec. 537 BGB and is otherwise excluded.
1.5. Strict liability in accordance with Sec. 536a BGB does not apply. In all other respects, the liability provisions in Part A shall apply.
1.6. Overnight stays in vehicles parked in the car parks are not permitted.
2. Merchbundles
With regard to the merchandise items in a merchandise bundle, contractual relationships are not established with FKP Scorpio, but with FKP Eventservice GmbH, Große Elbstraße 277a, 22767 Hamburg ("FKP Eventservice"). In this respect, FKP Scorpio acts only as an intermediary for a contract aimed at concluding the purchase of merchandise items. The General Terms and Conditions of FKP Eventservice, which can be seen here, apply to the purchase of merchandise items.
3. Special Camping
These terms and conditions apply in addition to the terms and conditions stated in Part A for the conclusion of contracts for the rental of special camping offers – either (i) that of a specific area on a camping site, or (ii) that of a specific pitch within a motorhome area (including an electricity connection, if applicable) or (iii) that of tent accommodation in the specially designated camping area of a festival with set-up tent accommodation (e.g. called "Resort" at the Hurricane Festival and Southside Festival). These are collectively referred to as "Special Camping Offers".
3.1. General terms
3.1.1. Tickets/stickers
Proof of the purchase of a Special Camping offer ("Special Camping Ticket") may only be sent by post, as applicable per Special Camping Offer. It is not possible to resend a Special Camping Ticket.
Special Camping Tickets are non-transferable (in particular, they may not be sublet or otherwise transferred to third parties) and the (camper van) area allocated with the ticket cannot be changed after acceptance of the rental agreement by FKP Scorpio.
If a sticker for a vehicle authorising the use of a camper van area is delivered, it must be firmly and visibly attached to the vehicle when entering the space so that it can be checked by the security service. If a specific parking space has been rented, the security service will allocate the parking space according to the number on the ticket or sticker. Entry may be refused if the respective vehicle is not authorised for the motorhome area according to the motorhome conditions of the respective festival (for Hurricane Festival: here, for Southside Festival: here, for M'era Luna Festival: here, for Highfield Festival: here).
Special camping Tickets alone do not authorise you to enter the concert area ("Infield"), every guest must present a Festival Pass!
3.1.2. Cancellation
The customer may cancel the purchase of a Special Camping Ticket before the start of the Festival. The cancellation must be declared to FKP Scorpio, whereby the declaration must clearly state whether the customer is cancelling the purchase of the Festival Pass and the Special Camping Ticket or only the purchase of the Special Camping Ticket. We recommend that the cancellation be made on a durable medium (e.g. by letter or email).
If the customer cancels both the Festival Pass and the Special Camping Ticket in accordance with the above paragraph, FKP Scorpio loses the right to the price of the Festival Pass and the Special Camping Ticket. If the customer only cancels the Special Camping Ticket, FKP Scorpio only loses the right to the price of the Special Camping Ticket.
In both cases, we may demand reasonable compensation instead of the price. This does not apply if we are responsible for the cancellation or if unavoidable, extraordinary circumstances occur at the destination or in its immediate vicinity which significantly impair the performance of the festival or the transport of persons to the venue. Circumstances are unavoidable and extraordinary if they are beyond our control and their consequences could not have been avoided even if all reasonable precautions had been taken.
We will set a lump sum for the amount of reasonable compensation. The lump sums are based on the price of the respective ticket less the value of the expenses saved and less what we acquire by utilising the services elsewhere. The lump sums also take into account the period between the cancellation notice and the start of the festival. We will justify the derivation of the amount of compensation at the request of the hirer.
If the customer cancels only the Special Camping Ticket, the following compensation flat rates apply:
- For cancellations up to the 30th calendar day before the start of the festival: 20%,
- from the 29th to 15th calendar day before the start of the festival: 60%,
- from the 14th to the 3rd calendar day before the start of the festival: 80%,
- from the 2nd calendar day before to the day of the start of the festival: 95%.
If the customer cancels both the Festival Pass and the Special Camping Ticket, the price of the Festival Pass will not be taken into account. The compensation amounts to 100% of the price of the Festival Pass plus the above-mentioned lump sums for the Special Camping Ticket:
In all cases, the customer is entitled to prove that the reasonable compensation to which the lessor is entitled is significantly lower than the lump sum demanded by the lessor.
3.1.3. Cancellation by FKP Scorpio
We reserve the right to cancel Special Camping Offers up to 14 calendar days before the start of the respective Festival if not enough bookings have been received for a Special Camping Offer. In this case, any payments already made will be refunded in full and Festival Passes will remain valid.
3.2. Additional terms for tent accommodation
3.2.1. Deposit
A deposit of EUR 150 per tent accommodation is charged for the use of the tent accommodation, which must be paid when purchasing the Special Camping Ticket.
Claims for defects that are discovered when the tent accommodation is returned will be offset against the deposit. Otherwise, the deposit will be refunded as soon as possible after the end of the festival to the payment method used by the customer to pay the deposit.
3.2.2. Check-In
When entering the resort for the first time, the ticket for the festival (Festival Pass) and the tent accommodation ticket will be validated at the reception and festival wristbands will be issued to the customer and her travelling companions. The booked tent accommodation will also be allocated.
We would like to point out that guests using tent accommodation are subject to the legal obligation to register in accordance with Sec. 29, 30 of the Federal Registration Act. Special registration forms are available in the tent accommodation and must be completed and signed by hand and handed in at reception immediately after check-in.
3.2.3. Use, period of use, inventory
The tent accommodation is rented for a maximum of four nights from the start of the festival. On the day of arrival, the customer can move into the area at the earliest at the official opening of the camping areas, which is announced on the website of the respective Festival and in the festival app. On the day of departure, the area must be made available by 12:00 noon at the latest.
The tent accommodation is rented with inventory, which must be treated with care at all times. Smoking is prohibited in all tent accommodation. Any changes to the tent accommodation are prohibited; it is also prohibited to change the location of the tent accommodation without authorisation. Any costs necessary to restore the original condition shall be borne by the customer.
The condition of the tent accommodation and the inventory must be checked by the customer immediately after check-in. If the customer does not report any defects in the tent accommodation and/or the inventory (including missing inventory) immediately, but no later than 30 minutes after check-in, the condition of the tent accommodation and the inventory (including any missing inventory) shall be deemed to be in accordance with the contract.
Damage caused to the tent accommodation or the inventory during the rental period shall be reimbursed by the customer at cost price, unless neither the customer nor the persons travelling with her are responsible for the damage. This also applies if the price exceeds the amount of the deposit. If the customer does not clean the tent accommodation before returning it if it is very dirty, the landlord is entitled to deduct an appropriate cleaning fee from the deposit.
3.2.4. Use of power connection
For safety reasons, power connections are limited to a maximum output of 1,000 watts per socket.
The power is generated locally and is therefore susceptible to interference and voltage fluctuations. FKP Scorpio accepts no liability for the use of the power source and for any defects in equipment caused by voltage fluctuations or failures. FKP Scorpio also reserves the right to suspend or interrupt the power supply in the event of extreme weather conditions, for good cause or for safety reasons (temporarily if necessary). The customer has no claims in this case
The customer and her travelling companions are obliged to protect the power connection from liquids of any kind and to report any problems with the power connection immediately to the security service or reception.
3.2.5. Wi-Fi
FKP Scorpio provides a number of Wi-Fi tickets per tent accommodation corresponding to the number of beds. A maximum of one Wi-Fi-enabled device can access the internet per Wi-Fi ticket. FKP Scorpio provides the Wi-Fi on the "green field" and cannot guarantee a 100% functioning Wi-Fi at all times. FKP Scorpio accepts no liability for any temporary outages of the Wi-Fi or the Internet connection. FKP Scorpio is entitled to restrict or block or switch off the internet access of the hirer or persons travelling with her, in whole, in part or temporarily, and to block access to certain sites or services via the Wi-Fi at its own discretion (e.g. sites that glorify violence, pornographic sites or sites that charge a fee).
The use of the Internet is at the tenant's own risk and at the risk of the tenant and any persons travelling with them. The Wi-Fi only enables access to the Internet. We would like to point out that the data traffic generated using the Internet may be unencrypted. The data may therefore be viewed by third parties.
All access data provided (user names, passwords, character combinations) are for the personal use of the customer and her travelling companions only and may not be passed on to third parties. The customer is obliged to keep her access data secret. The tenant and persons travelling with her also undertake
- not to use the Wi-Fi to retrieve or distribute immoral or illegal content;
- not to illegally reproduce, distribute or make available any works protected by copyright;
- to observe the applicable youth protection regulations;
- not to send or disseminate any harassing, defamatory or threatening content;
- not to use the Internet to send mass messages (spam) and/or other forms of unauthorised advertising.
3.2.6. Liability
FKP Scorpio is liable for loss of or damage to items brought into the tent accommodation by the hirer and accompanying persons in accordance with the statutory provisions of Sec. 701 et seq. BGB. In all other respects, the liability provisions in Part A apply.
3.3. Additional terms for camper van lots incl. a power connection
FKP Scorpio only provides the power connection. A cable for the power connection (16 ampere, 2.5 mm² cable cross-section, at least 50 metres long) must be provided by the customer. For safety reasons, power connections are limited to a maximum output of 2,000 watts per connection.
The electricity is generated locally and is therefore susceptible to interference and voltage fluctuations. FKP Scorpio accepts no liability for the use of the power connection and for any defects in equipment caused by voltage fluctuations or failures. FKP Scorpio also reserves the right to suspend or interrupt the power supply in the event of extreme weather conditions, for good cause or for safety reasons (temporarily if necessary). The customer shall have no claims in this case.
By purchasing the ticket for the area including power connection, the customer confirms that she has sufficient knowledge to use the power connection safely and responsibly. The customer is obliged to protect the power connection from liquids of any kind and to report any problems with the power connection to the security service immediately.
The power connection may only be used to supply power to vehicles. The connection of multiple sockets is not permitted.
Part C Organising and attending Festivals
The following provisions apply to the organisation and attendance of the Festivals. The General House Rules for the respective festival site (1.) apply. The Special House Rules (2.) apply additionally to the car park, camping and mobile home areas.
"Festival Site" means the entire area on which people are present before and during a festival, i.e. for the purposes of these T&Cs the "Parking Areas", the "Camping Areas" and the "Camper Van Areas" designated by FKP Scorpio, as well as the area that begins after further access controls to the stages and which is called the "Concert Area" or "Infield".
1. General House Rules for Festivals
1.1. (Re-)Entering a Festival Site
Entry to a Festival Site is only possible with a wristband with an attached fastener ("festival wristband"), which is put on the guests after the ticket has been validated. The undamaged festival wristband with the original fastener must be presented each time the Festival Site is entered; otherwise there is no entitlement to re-entry.
In the event of loss of the festival wristband for which FKP Scorpio is not responsible, there will be no replacement and no refund of the admission price.
1.2. Security checks
For security reasons and to avoid waste, a security check is carried out by a security service appointed by FKP Scorpio every time a Festival Site is entered. Certain items (e.g. weapons, illegal drugs, etc.) may not be brought onto the festival site and may not be carried there. A current list of prohibited items for each area of a festival site (infield, camping, motorhome and parking areas) can be viewed on the website of the respective festival (for Hurricane Festival: here, for Southside Festival: here, for M'era Luna Festival: here, for Highfield Festival: here). If guests are not prepared to hand in prohibited items at the entrance and - possibly implicitly by handing in the prohibited items - agree that the items will be disposed of, the security service will refuse admission. FKP Scorpio is not obliged to store any items handed in; there are no claims for the disposal of prohibited items handed in.
It is prohibited to deposit prohibited items in the lockers in the entrance area.
The security service is entitled to approach guests on the entire festival site if there is reasonable suspicion that they are carrying unauthorized items, to question them about this and, if the guests cannot dispel the reasonable suspicion, to search them for unauthorized items.
The security service is also authorized to carry out additional security checks when passing through other areas of a festival site, e.g. from camping areas to the infield.
1.3. Entering the Concert Area (“Infield“)
The following also applies when entering the Concert Area: There are free drinking water taps on the event areas. It is not permitted to bring your own drinks onto the event areas. The form in which it is permitted to take drinking containers onto the Concert Area will be announced in good time before the Festival on the website of the respective Festival (for Hurricane Festival: here, for Southside Festival: here, for M'era Luna Festival: here, for Highfield Festival: here) and/or in the respective festival app.
1.4. Regulations for minors
The regulations for the admission of children and young people under the age of 18 can be found on the website of the respective festival (for Hurricane Festival: here, for Southside Festival: here, for M'era Luna Festival: here, for Highfield Festival: here). In all other respects, the statutory provisions of the German Youth Protection Act (JuSchG) apply.
1.5. Exclusion of guests
FKP Scorpio reserves the right to refuse entry to the Festival Site to obviously drunk or similarly conspicuous guests, even with a properly applied and undamaged wristband. The assessment and instructions will be made by the security staff, which must be followed.
If guests seriously violate the house rules, FKP Scorpio is entitled to exchange the festival wristband for a "yellow wristband". Guests with a "yellow wristband" must leave the Festival Site (or a designated area) and may only re-enter it on the following calendar day if they have had a conversation with the security service and the latter comes to the conclusion that the guests will now respect the House Rules. If guests are given a "yellow wristband" a second time, FKP Scorpio is free to exclude them permanently from entering the Festival Site. In none of the aforementioned cases will the admission price be refunded.
If there is important reason, in particular if guests commit crimes on the Festival Site (e.g. assault, theft, dealing in narcotics) or carry out actions that give rise to suspicion of criminal offenses (e.g. anti-state and/or possibly inciting slogans), or set off fireworks, FKP Scorpio is entitled to exclude them from the Festival immediately. If FKP Scorpio exercises this right, the admission ticket or festival wristband will lose its validity. Any claim for re-admission or reimbursement of the ticket price is excluded.
1.6. Consent to the production and use of sound and image recordings
FKP Scorpio will film, livestream, photograph and make audio and audiovisual recordings of the Festivals. These recordings may include the audience. By entering the Festival Site, guests irrevocably consent to the free use of their image and voice for photographs, live broadcasts, broadcasts and/or recordings of image and/or sound recordings made by FKP Scorpio in connection with the Festivals, as well as to their subsequent exploitation in all present and future media (such as in particular in the form of audio and video recordings and digital distribution, e.g. via the Internet). This means in particular that guests grant FKP Scorpio the right, unlimited in time, place and content, to record images, voice, actions and/or statements of the guest in any form free of charge without the separate consent of individual guests and to reproduce, broadcast, make publicly accessible and/or distribute them in any other form in media of their choice for any commercial and non-commercial purposes. This includes the right to pass this right on to third parties such as agents and licensees.
1.7. Cameras, recording devices, image and sound recordings
Only non-professional cameras and cell phones with a camera function are permitted on Concert Areas. It is not permitted to carry SLR cameras, cameras with zoom lenses or video function of any kind, video cameras and audio recording devices of any kind, such as tape recorders, MP3 recorders and dictation machines. FKP Scorpio is entitled to refuse guests access to the Infield if they are not prepared to hand in the devices at an entrance area. FKP Scorpio is not obliged to store any items handed in. Guests can either deposit the items in the lockers in the entrance area or in their vehicles. FKP Scorpio does not guarantee that lockers will be available at an entrance area or that existing lockers will be free. A fee must be paid for the use of any available lockers. Claims against FKP Scorpio for unauthorized theft of equipment from the lockers are excluded, unless the theft can be reverted to an intentional or grossly negligent action of FKP Scorpio.
All rights to audio and video recordings of the Festivals for the purpose of commercial exploitation are held exclusively by FKP Scorpio. No one may record, broadcast and/or make such recordings available to the public for commercial purposes without the prior written consent of FKP Scorpio. This includes, in particular, the distribution of such recordings directly via the internet.
1.8. Hearing damage
FKP Scorpio is only liable for hearing damage in cases of intent or gross negligence or if a duty of care has culpably not been fulfilled. Guests should avoid being in the immediate vicinity of loudspeakers; appropriate barriers must be observed. Guests stay in the immediate vicinity of loudspeakers or beyond barriers at their own risk. In any case, the use of earplugs is strongly recommended, especially in the vicinity of the stages.
1.9. Entry restrictions
Access to areas of a Festival Site with a limited capacity will only be granted within the scope of the officially authorised guest capacities. If the capacity is exhausted, FKP Scorpio may temporarily restrict access without this giving rise to a claim for (partial) reimbursement of the ticket price.
1.10. Liability for theft, etc. / lockers
FKP Scorpio is only liable within the limits of Part A Section 8 for damage and losses incurred by guests as a result of burglary, theft, fire, natural events or similar occurrences. Valuables can be deposited in lockers in the entrance area of event areas for a fee. FKP Scorpio accepts no liability for the availability of lockers. Guests are not entitled to the availability of a locker.
1.11. Prohibitions
It is prohibited to:
- make offensive, sexist, racist, anti-constitutional and recognisably unlawful statements or to wear clothing and badges with offensive, sexist, racist, anti-constitutional and recognisably unlawful statements and symbols (including symbols of and recognisable references to anti-constitutional organisations); this includes putting up and carrying corresponding posters, banners, flags etc;
- endanger other guests in any way - in particular by crowdsurfing or by burning pyrotechnics (including fireworks, Bengal fires) -> the burning of pyrotechnics will be reported to the police;
- use escape routes and stairs as seating;
- carry animals with you;
- dispose of waste outside the rubbish bins and containers provided;
- urinate and/or defecate outside the toilets provided;
- wilfully damage objects or facilities (this includes significant and not merely temporary changes to the appearance, e.g. through graffiti) -> such damage will be reported to the police;
- Enter or climb on embankments, fences, light poles, buildings, electricity boxes, rubbish containers, rubbish bins or other infrastructure facilities;
- introduce water-polluting or water-contaminating substances into the ground;
- stay in nature conservation areas in the vicinity of Festival Site and/or to contaminate or damage these as well as trees, woods and groves;
- collect recyclable materials (e.g. bottles or cans), the return of which is linked to the payment of a deposit, for the purpose of generating revenue -> we reserve the right to exclude guests who violate this obligation from visiting the festival and to confiscate the collected recyclable materials;
- operate sales outlets without the consent of FKP Scorpio; consent from FKP Scorpio may be requested prior to the start of the event; the operation of unauthorised sales outlets may result in immediate exclusion from the festival; we also reserve the right to confiscate the goods offered for sale and only return them after the end of the Festival.
1.12. Commandments
The instructions of the security service must be followed at all times.
Escape routes and stairs must be crossed quickly.
Consideration must be shown towards other Festival guests.
1.13. Staying on the Festival Site without authorisation
Persons who remain on the Festival Site without authorisation will be charged with theft of services (Sec. 265a StGB) and trespassing (Sec. 123 StGB).
2. Special House Rules for Parking, Camping, as well as Camper Van Areas
2.1. Arrival of guests, parking, towing, allocation of areas at Festivals
Guests are responsible for their own journey to the Festival and park their vehicles at their own risk. Vehicles may only be parked in designated parking areas or spaces; these may be subject to a charge. Illegal parking is prohibited and will be reported to the police. FKP Scorpio expressly points out that Parking and Camping Areas are separate.
There is no entitlement to the allocation of a specific parking and/or camping and/or camper van lot. The allocation of parking, camping and camper van lots is carried out by the security service. Escape and rescue routes must be kept clear at all times.
FKP Scorpio would like to point out that some of the areas designated as car parks are meadows and/or fields. The accessibility of these areas may be difficult/restricted due to weather conditions.
FKP Scorpio accepts no liability for the towing of vehicles by third parties. We do not offer a towing service, but can put you in touch with a tow truck free of charge for guests on request.FKP Scorpio accepts no liability for the choice of towing company, in particular we do not guarantee that it is an authorised towing company.Guests are obliged to organise the towing of their vehicles themselves.The commissioning of a third party with the towing process is at the guest's own risk and responsibility, even if FKP Scorpio has made the contact. FKP Scorpio expressly points out that the towing of vehicles by means of vehicles not intended for this purpose (e.g. tractors) can lead to damage to the vehicle to be towed.
The parking and camping instructions published on the respective festival website (for Hurricane Festival: here, for Southside Festival: here, for M'era Luna Festival: here, for Highfield Festival: here) apply in addition; the instructions of the security staff must also be followed in this respect.
2.2. Closure / clearing of certain areas
For safety reasons, FKP Scorpio is authorised to temporarily or completely clear and cordon off certain Parking, Camping and Camper Van Areas or parts thereof, without this giving rise to a claim for (partial) reimbursement of the ticket price. FKP Scorpio's instructions in this regard must be followed immediately in order to avert danger to life and limb.
2.3. Camping and use of camping lots in the Camping Area
Camping is only permitted in designated Camping Areas. Camping in areas not designated as such is prohibited. Wild camping is prohibited and will be reported to the police. FKP Scorpio reserves the right not to open all Camping Areas at the same time, but to open Camping Areas as required and in stages.
The website of the respective Festival (for Hurricane Festival: here, for Southside Festival: here, for M'era Luna Festival: here, for Highfield Festival: here) shows how long the camping areas will be open. Guests must vacate the area they are using by the time the Camping Area closes at the latest. FKP Scorpio is authorised to dispose of any items left by guests in the Camping Area after the camping area has closed. FKP Scorpio is under no obligation to store items that are still on the Camping Area after it has been closed.
When camping, environmental protection, the principles of waste avoidance and correct waste disposal must be observed. The unauthorised construction of fireplaces is prohibited on the entire Festival Site and in particular on Camping and Camper Van Areas due to the resulting fire hazard.
Luggage may be transported from the Paring Areas to Camping Areas with the aid of handcarts, sack trucks or push trolleys; car trailers may not be taken to Camping Areas.
2.4. Use of camper van lots in Camper Van Areas
It is permitted to stay overnight in certain vehicles on parts of the Festival Site designated as Camper Van Areas. Which vehicles are permitted for access and overnight stays in Camper Van Areas can be found on the website of the respective festival (for Hurricane Festival: here, for Southside Festival: here, for M'era Luna Festival: here, for Highfield Festival: here). Access and parking of vehicles requires that a valid Camper Van Ticket has been purchased and that a Camper Van ticker with the mobile phone number of the purchaser of the motorhome ticket is clearly visible on the windscreen of the vehicle. Camping in tents is not permitted in Camper Van Areas.
As no inspection of the vehicle used can be carried out when the Camper Van Ticket is purchased, FKP Scorpio reserves the right to refuse access to Camper Van Areas to vehicles that do not fulfil the aforementioned conditions. A refund of the fee already paid for the motorhome ticket is excluded; the fulfilment of the aforementioned conditions is the sole responsibility of the holder of the Camper Van ticket. The same applies to the ongoing monitoring by FKP Scorpio of compliance with the aforementioned conditions during parking.
The fee paid for the use of Camper Van Areas spaces merely represents the fee for the provision of the parking space. It does not include or justify any management or monitoring services by FKP Scorpio, nor any other services or duties of care, apart from mandatory statutory provisions.
2.5. Size of lots
There is a permitted size of lots per person (or tent or camper van), which varies depending on the Festival. The current size can be found on the website of the respective Festival (for Hurricane Festival: here, for Southside Festival: here, for M'era Luna Festival: here, for Highfield Festival: here).
2.6. Operation of sound systems
The operation of sound systems (without power generators) is permitted during the daytime; loudspeakers must be positioned in such a way that they do not cause noise to the surrounding guests. The maximum volume may be limited by the security service for the protection of residents. The operation of sound systems is not permitted during night-time hours. The period between 2.00 a.m. and 8.00 a.m. is usually considered a night-time period. Daytime and night-time hours may vary at the individual festivals; shorter or longer night-time hours will be announced on the website of the respective Festival (for Hurricane Festival: here, for Southside Festival: here, for M'era Luna Festival: here, for Highfield Festival: here) and/or in the respective festival app.
2.7. Prohibition of boundaries / holes
No boundaries (rain gutters) or other holes (e.g. for cooling puposes) may be dug in the camping and mobile home areas.
2.8. Escape routes
The escape routes marked on the ground must be noted at all times. They must be kept clear under all circumstances. The markings may not be altered or removed.
2.9. Use of cooking appliances / open fires / campfires
Open fires and campfires are not permitted.
Certain gas cooking appliances are permitted; they must be in flawless technical condition and comply with German and/or European standards (e.g. DIN or EN). Only gas cartridges (stitch and valve cartridges) with a maximum filling weight of 450g may be used.
2.10. Barbecues/Grilling
Unless otherwise stipulated for a Festival (for Hurricane Festival: here, for Southside Festival: here, for M'era Luna Festival: here, for Highfield Festival: here), barbecues are permitted with disposable and three-legged barbecues. Barbecues may be prohibited for safety reasons in the event of storms or similar weather conditions, e.g. risk of forest fires. If a fire breaks out, the security service must be informed immediately, even if the fire can be extinguished.
To avoid accidents, the use of alcohol, gasoline or other flammable liquids is strictly prohibited. Only commercially available charcoal lighters are to be used in accordance with the instructions for use. The barbecue must never be left unattended to burn or glow out. It is forbidden to pour charcoal onto the lawn to burn out or to deposit or dispose of it in the garbage cans or containers while still glowing.
2.11. Waste disposal
At the festival wristband distribution points, guests will receive a garbage bag after putting on their wristband.
During the Festival, waste must be disposed of in the garbage cans and containers provided at the designated waste collection points. As long as the supply lasts, additional garbage bags will be distributed free of charge by the stewards.
2.12. Care of paths, facilities and equipment
Paths, facilities and all equipment in the camping and mobile home areas must be kept clean and treated with care. This also applies to the toilets, showers and washrooms provided. For reasons of hygiene, waste water may only be emptied into the drains provided for this purpose.
2.13. Smoking ban
Smoking is not permitted in wooded areas, closed rooms and tents.
2.14. Departure / cleaning
At the end of the stay, the pitches must be left in a tidy condition.
Dismantling, cleaning of your own pitch, waste disposal and departure must take place by the end of the camping period (day and time will be announced on the website of the respective festival (for Hurricane Festival: here, for Southside Festival: here, for M'era Luna Festival: here, for Highfield Festival: here) and in the respective festival app). If guests' items are still on the camping and motorhome areas after the camping and motorhome areas have closed, FKP Scorpio is entitled to dispose of these items. FKP Scorpio is under no obligation to store these items.
If the Festival is canceled or interrupted after guests have entered or driven onto the camping or motorhome area, the above applies; FKP Scorpio will set a reasonable deadline for the guests.
2.15. Other instructions / notes
In addition to the (General and Additional) House Rules, the current notices and the instructions of the security staff on site apply, as well as the current instructions on the website of the respective Festival (for Hurricane Festival: here, for Southside Festival: here, for M'era Luna Festival: here, for Highfield Festival: here) and in the respective festival app.
As of: 24 June 2024